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Australien: Nutzer sollen Kopierschutz umgehen dürfen

Ausschuss des australischen Parlaments legt Studie vor. Die australische Regierung sollte Rechteverwertern wesentlich weniger Schutz für ihre DRM-Techniken gewähren. Das ist das Ergebnis einer Studie, die ein Ausschuss des australischen Parlaments den Abgeordneten vorgelegt hat. Die Empfehlungen widersprechen damit in vielen Punkten der gängigen Praxis in der EU und den USA.
/ Christian Klaß
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Der Ausschuss empfiehlt zum einen zu klären, welche digitalen Güter überhaupt mit "Schutzmaßnahmen" beschränkt werden dürfen. Zum anderen schlägt er zahlreiche Ausnahmefälle vor, in denen es erlaubt sein soll, die Schutzmechanismen (technical protection measures, TPM) zu umgehen.

Anlass für den Bericht(öffnet im neuen Fenster) ist, dass Australien sich durch ein Handelsabkommen mit den USA verpflichtet hat, ein Gesetz zu verabschieden, das TPM unter den Schutz des Gesetzes stellt. So wie in der EU und den USA soll es weitgehend verboten sein, Schutzmaßnahmen, wie etwa den Kopierschutz auf CDs oder DVDs, zu umgehen. Diese Vorgaben des Handelsabkommens waren von Verbraucherschützern und Bürgerrechtlern heftig kritisiert worden, da es in der EU und den USA von diesen Regeln so gut wie keine Ausnahmen gibt. Das soll nun in Australien anders werden.

So empfiehlt der Ausschuss, TPM nur dann gesetzlich zu privilegieren, wenn urheberrechtlich geschützte Werke betroffen sind. Das würde zum Beispiel ausschließen, Werke, deren Schutzfrist ausgelaufen ist, mit Hilfe von DRM-Technologien zu kontrollieren – so zum Beispiel Shakespeares Werke in eBook-Form, die bisher in vielen Fällen kopiergeschützt ausgeliefert werden.

In Deutschland und den USA ist es dagegen ohne weiteres möglich, auch Werke, die nicht urheberrechtlich geschützt sind, mit DRM zu kodieren. Auch bei solchen Werken wäre es Nutzern verboten, diese Schutzmaßnahmen zu umgehen.

Vor allem, so der Ausschuss, sollte die Regierung darauf achten, dass TPM nicht eingesetzt werden, um sich Wettbewerbsvorteile bei Produkten und Dienstleistungen zu verschaffen, die keinen Urheberrechtsschutz genießen. Ausdrücklich wird in diesem Zusammenhang empfohlen, die Regionalkodierung von DVDs oder Computerspielen nicht gesetzlich zu schützen.

Weiterhin soll es erlaubt sein, Software zu dekompilieren ("reverse engineering"), um Programme interoperabel zu machen, auch wenn sie durch TPM geschützt sind, und TPM zu umgehen, wenn sie "unfreiwillig oder ohne Zustimmung installiert wurden, oder wenn der Nutzer keine angemessene Kontrolle über die TPM hat" . Die Regierung solle außerdem überwachen, ob negative Auswirkungen auf Forscher entstünden, wenn sie mit Klagen bedroht werden, obwohl sie in legitimer Weise Verschlüsselungsmethoden und andere sicherheitsrelevante Techniken untersuchen.

Nutzer sollen TPM umgehen dürfen, um Sicherungskopien zu erstellen, wenn sie mit beschädigter oder versagender Software konfrontiert sind oder eine substanzielle Menge nicht urheberrechtlich geschützten Materials mit TPM versehen ist. Derartige Formen der Selbsthilfe sind in Deutschland ausgeschlossen. Wenn TPM es unmöglich machen, bestimmte Schranken des Urheberrechts in Anspruch zu nehmen, also etwa Kopien für den Schul- oder Unterrichtsgebrauch zu machen, können Betroffene die Anbieter dieser Inhalte auffordern, sie in ungeschützter Form zur Verfügung zu stellen. Sie dürfen sie aber gerade nicht selbst umgehen.

Die australische Regierung ist nicht gezwungen, die Empfehlungen zu beachten, kommentierte Kimberlee Weatherall, Urheberrechtsexpertin vom Intellectual Property Research Institute of Australia, in ihrem Weblog(öffnet im neuen Fenster) . Es sei auch nicht sicher, ob sie in Übereinstimmung gebracht werden können mit dem Handelsabkommen zwischen Australien und den USA. "Die Zeit für Freudentänze der Nutzergruppen ist noch nicht gekommen" , schreibt Weatherall weiter, aber: "Zwei Regierungszweige haben nun gesprochen: der High Court und der Parlamentsausschuss. Beide haben bestätigt, dass das Copyright ausgewogen sein muss; dass Nichtumgehungsgesetze nur auf urheberrechtlich geschützte Werke angewendet werden sollen, statt sie übermäßig auszuweiten. Wie wird der Gesetzgeber reagieren?" [Von Matthias Spielkamp]


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