Australien: Nutzer sollen Kopierschutz umgehen dürfen
Vor allem, so der Ausschuss, sollte die Regierung darauf achten, dass TPM nicht eingesetzt werden, um sich Wettbewerbsvorteile bei Produkten und Dienstleistungen zu verschaffen, die keinen Urheberrechtsschutz genießen. Ausdrücklich wird in diesem Zusammenhang empfohlen, die Regionalkodierung von DVDs oder Computerspielen nicht gesetzlich zu schützen.
Weiterhin soll es erlaubt sein, Software zu dekompilieren ("reverse engineering"), um Programme interoperabel zu machen, auch wenn sie durch TPM geschützt sind, und TPM zu umgehen, wenn sie "unfreiwillig oder ohne Zustimmung installiert wurden, oder wenn der Nutzer keine angemessene Kontrolle über die TPM hat". Die Regierung solle außerdem überwachen, ob negative Auswirkungen auf Forscher entstünden, wenn sie mit Klagen bedroht werden, obwohl sie in legitimer Weise Verschlüsselungsmethoden und andere sicherheitsrelevante Techniken untersuchen.
Nutzer sollen TPM umgehen dürfen, um Sicherungskopien zu erstellen, wenn sie mit beschädigter oder versagender Software konfrontiert sind oder eine substanzielle Menge nicht urheberrechtlich geschützten Materials mit TPM versehen ist. Derartige Formen der Selbsthilfe sind in Deutschland ausgeschlossen. Wenn TPM es unmöglich machen, bestimmte Schranken des Urheberrechts in Anspruch zu nehmen, also etwa Kopien für den Schul- oder Unterrichtsgebrauch zu machen, können Betroffene die Anbieter dieser Inhalte auffordern, sie in ungeschützter Form zur Verfügung zu stellen. Sie dürfen sie aber gerade nicht selbst umgehen.
Die australische Regierung ist nicht gezwungen, die Empfehlungen zu beachten, kommentierte Kimberlee Weatherall, Urheberrechtsexpertin vom Intellectual Property Research Institute of Australia, in ihrem Weblog. Es sei auch nicht sicher, ob sie in Übereinstimmung gebracht werden können mit dem Handelsabkommen zwischen Australien und den USA. "Die Zeit für Freudentänze der Nutzergruppen ist noch nicht gekommen", schreibt Weatherall weiter, aber: "Zwei Regierungszweige haben nun gesprochen: der High Court und der Parlamentsausschuss. Beide haben bestätigt, dass das Copyright ausgewogen sein muss; dass Nichtumgehungsgesetze nur auf urheberrechtlich geschützte Werke angewendet werden sollen, statt sie übermäßig auszuweiten. Wie wird der Gesetzgeber reagieren?" [Von Matthias Spielkamp]
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Das war kein Bier, das war Pisse du Depp *g
Ich biete mich als einziger deutscher an erbgut weiter zu geben und zwar um sonst alle...
Nun ja, http://de.wikipedia.org/wiki/Geistiges_Eigentum also die Definition ist schon mal...
Australischer Staatsbüger zu werden.