Meldegesetzänderung: Berliner bekommen E-Ummeldung
Wer die entsprechenden Voraussetzungen(öffnet im neuen Fenster) mitbringt, kann sich unter Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur über das Internet anmelden, ohne selbst die Meldebehörde aufsuchen zu müssen, verspricht der Senat.
Wer z.B. keine qualifizierte E-Signatur besitzt, muss zwar weiterhin die Meldebehörde besuchen, bekommt dort aber einen vorausgefüllten Meldeschein mit den elektronisch übermittelten Daten der Wegzugsmeldebehörde ausgehändigt, die man nur noch prüfen und um die neue Adresse ergänzen muss.
Bislang ließen die gesetzlichen Bestimmungen diese beiden Wege noch nicht zu. Zudem sollen Melderegisterauskünfte von Privatpersonen, Unternehmen und Behörden künftig über das Internet an die Meldebehörde gerichtet und beantwortet werden können.
Nach Medienberichten wird erwartet, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause 2006 verabschiedet wird.
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