EU-Ministerrat beschließt Vorratsdatenspeicherung
Dem Richtlinienvorschlag zufolge sollen Telekommunikationsverbindungsdaten 6 bis 24 Monate lang gespeichert werden, so dass Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste auch im Nachhinein Zugriff auf die entsprechenden Daten haben. Ein entsprechender Antrag fand im Parlament eine Mehrheit und auch der Ministerrat hat dem Kompromiss jetzt zugestimmt.
Nun liegt es in der Hand der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinienvorgaben zu erarbeiten. Die Regierungskoalition hat sich in einem gemeinsamen Antrag für eine Festlegung auf die Mindestspeicherdauer von sechs Monaten festgelegt. Bei der Datenabfrage wollen CDU/CSU und SPD aber über das Mindestmaß hinausgehen. Die Datenabfrage soll zu Zwecken der Strafverfolgung auf die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten beschränkt werden. Demnach sollen die Daten auch dann genutzt werden dürfen, wenn es um minder schwere mittels Telekommunikation begangene Straftaten geht.
Die von der Vorratsdatenspeicherung betroffene Telekommunikationswirtschaft drängt derweil darauf, dass sie hinsichtlich der zusätzlich entstehenden Kosten angemessen entschädigt wird. Datenschützer und Bürgerrechtler zweifeln die Verfassungsmäßigkeit der geplanten Regelungen an.



