UsedSoftware: Microsoft hat Unrecht
Der Weiterverkauf einzelner Lizenzen aus einem Volumenlizenzvertrag sei grundsätzlich zulässig, entgegnet UsedSoftware einer Aussage von Microsoft . Oracle hatte gegen UsedSoftware kürzlich eine einstweilige Verfügung erwirkt , wonach der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen unzulässig sei. Allerdings wurde die Verfügung laut UsedSoftware zunächst wieder ausgesetzt.
Nach Ansicht von UsedSoftware ist vollkommen unerheblich, ob eine Software als einzelne CD, im Rahmen eines Volumenlizenzvertrages oder online erworben wurde. Entscheidend sei, dass sich am Ende eine legal installierte Version des Programms auf einem Computer befinde. Softwarehersteller wie Microsoft und Oracle sehen dies anders und argumentieren, eine Volumenlizenz könne sich nicht "erschöpfen" und sei daher anders zu werten als eine einzeln verkaufte Retail-Software mit Datenträger.
Dabei verweist UsedSoftware auf ein Urteil des Bundesgerichtshof vom 6. Juli 2000 zum Handel mit bereits genutzten Softwarelizenzen: "Ist ein Werkstück einmal mit der Zustimmung des Berechtigten im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, kann der weitere Vertrieb vom Berechtigten nicht mehr kontrolliert werden. Denn das Verbreitungsrecht ist nunmehr erschöpft." Nach Ansicht von Microsoft lässt sich dieses Urteil aber nicht auf Volumenlizenzen anwenden.
"Microsoft versucht auf diesem Wege lediglich, die Kunden zu verunsichern und eine unliebsame Konkurrenz vom Markt zu drängen" , sagt Peter Schneider, Geschäftsführer der UsedSoft GmbH, die mit "gebrauchten" Softwarelizenzen handelt und dabei Einsparungen zwischen 20 und 50 Prozent verspricht. Die Rechtslage sei in Sachen Volumenlizenzen mehr als klar.



