Vorratsdatenspeicherung soll schnell umgesetzt werden
Insbesondere wollen CDU/CSU und SPD die Speicherungsfrist auf sechs Monate begrenzen und die Datenabfrage für die Strafverfolgung auf die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten beschränken. Zudem soll im Gesetz klar geregelt werden, dass Daten, die über den Inhalt einer Kommunikation Aufschluss geben, wie bisher nicht gespeichert werden dürfen.
Darüber hinaus soll die Bundesregierung zeitnah einen Gesetzentwurf für eine "angemessene Entschädigung" der Telekommunikationsunternehmen für deren Inanspruchnahme vorlegen.
Nach Ansicht von Union und SPD enthält der Kompromiss von Anfang Dezember 2005 "alle wichtigen Forderungen Deutschlands" . Zudem komme der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten eine große Bedeutung zu. Dennoch räumen die Koalistionsfraktionen ein, dass die Einführung gesetzlicher Speicherungspflichten für Telekommunikationsverkehrsdaten in die Grundrechte sowohl der Nutzer als auch der Anbieter von Kommunikationsdiensten eingreife.