Pariser Gericht urteilt zu Gunsten von Tauschbörsen-Nutzer
Nutzer hatte 1.200 Musikdateien zum Download im Internet angeboten
Nach der Entscheidung des französischen Parlaments, über die Einführung einer Kultur-Flatrate zu diskutieren, sorgt ein Pariser Gericht für weitere Überraschungen und erlaubt die private Nutzung von Filesharing-Netzwerken.
Das Gericht begründete seine Entscheidung hauptsächlich damit, dass der betroffene Filesharing-Nutzer, Anthony G., die Musikdateien nur privat genutzt hätte. Nach Ansicht des Richters erlaubt das französische Urheberrecht eine solche private Nutzung, die unter die Privatkopie-Schranke fällt. Der Beklagte habe außerdem nicht wissen können, welche Dateien geschützt gewesen seien und welche nicht, da es in dem Programm, das er nutzte - Kazaa -, keinen Mechanismus gab, über den er an diese Informationen hätte kommen können. Ein Zeichen dafür sei gewesen, dass von den 1.875 Dateien, die auf seinem Rechner gefunden wurden, lediglich 1.212 ohne entsprechende Lizenz waren.
Anthony G. wurde schon im Dezember 2005 von der Anklage freigesprochen, unrechtmäßig mehr als 1.200 Musikdateien zum Download im Internet angeboten zu haben. Er war nach einer Hausdurchsuchung, bei der die über 1.800 Musik- und Filmdateien auf seinem Rechner gefunden wurden, vom französischen Phono-Verband Societé Civile des Producteur Phonegraphique (SCPP) angeklagt worden. Das Urteil wurde erst jetzt veröffentlicht.
Vertreten wurde Anthony G. von der Association des Audionautes (ADA), einer Lobby-Gruppe, in der sich Schüler, Studenten und Künstler zusammengetan haben, um sich gegen "die missbräuchlichen Drohungen der Musikindustrie" zu verteidigen. In ihrer Presseerklärung stellen die Audionauten die Entscheidung in eine Linie mit anderen Gerichtsurteilen, bei denen Tauschbörsen-Nutzer, die von ihnen verteidigt wurden, freigesprochen wurden. In einigen Fällen mussten die Betroffenen eine geringe Gebühr für den Upload, also das Einspeisen von Songs, in Tauschbörsen zahlen. Diese Entscheidung wäre aber die erste, die sowohl das Herunterladen (Download) als auch das Hochladen (Upload) legalisiert.
Der Phono-Verband SCPP, der den Fall vor Gericht gebracht hatte, widerspricht dieser Einschätzung. In seiner Presseerklärung nennt er den Fall eine "ungenaue Anwendung des Gesetzes und keine Änderung des Rechtes". Die Entscheidung sei überraschend und stehe im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung. Dabei verweist der Verband auf zahlreiche Entscheidungen, die die Nutzung von Tauschbörsen verboten hätten.
Das alles passiert vor dem Hintergrund, dass das französische Parlament kurz vor Weihnachten beschlossen hat, darüber zu diskutieren, ob in Frankreich eine "Tausch-Abgabe" eingeführt werden soll. Dabei würde jeder Internetnutzer eine Gebühr von etwa fünf Euro zahlen und dürfte dafür ohne Einschränkungen Musik und Filme tauschen. Das entspricht der Idee für eine Kultur-Flatrate, die in Deutschland von digitalen Bürgerrechtsverbänden vorgeschlagen wurde, jedoch im Augenblick wenig Aussicht auf Erfolg zu haben scheint. "[von Valie Djordjevic]
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DRM wäre wohl die genialste Lösung überhaupt! Sicher viele verurteilen das aber die...
nimm beispiel an Netzwk.-IT-Profi. der kann das richtig gut
als troll wirklich genial. auf so wenig zeilen soviel themen anzuschneiden, einfach...
Endlich hat ein Richter gecheckt dass beim Tauschen von Musik etc. nix verbotenes dabei...