Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Tron: Noch keine Entscheidung über einstweilige Verfügung

Gericht vertagt Entscheidung. Eigentlich wollte das Amtsgericht Charlottenburg heute seine Entscheidung über die gegen den Verein Wikimedia Deutschland erwirkte einstweilige Verfügung verkünden. Zweifel am Mandat von Rechtsanwalt Thorsten Feldmann, der den Verein vertritt, sorgen nun aber erneut für eine Verzögerung.
/ Jens Ihlenfeld
36 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)

Der die Eltern von Tron vertretende Rechtsanwalt Friedrich Kurz habe angezweifelt, dass Rechtsanwalt Thorsten Feldmann vom Verein Wikimedia Deutschland eine wirksame Vollmacht erteilt bekommen hat, heißt es von Seiten des Vereins. Das Gericht hatte seine Entscheidung daraufhin vertagt, um sich zunächst die Vollmacht vorlegen zu lassen.

Der Verein Wikimedia Deutschland unterstrich in einer Pressemitteilung nun, Thorsten Feldmann sei vom Vorstand des Vereins mit der Vertretung vor Gericht beauftragt und bevollmächtigt worden.

Sowohl der Verein als auch Feldmann geben sich derweil zuversichtlich, dass sich die eigene Rechtsposition durchsetzen wird. Dafür spreche auch der Verlauf der Anhörung am Dienstag dieser Woche: Der zuständige Richter habe deutlich zu verstehen gegeben, dass keine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts des Hackers Tron vorliege.

Der Verein weist derweil die von Seiten der Kläger und ihrem Umfeld erhobene Kritik zurück, fordern aber zugleich, Drohungen und Beschuldigungen gegen die Eltern von Tron zu unterlassen: "Wir bedauern die Eskalation des Streits um die Nennung eines Nachnamens in einem enzyklopädischen Nachschlagewerk sehr. Anlass für die Eskalation ist dabei nicht der Beitrag selbst, sondern die Entscheidung der Antragsteller, gerichtlich gegen Wikimedia vorzugehen. Dennoch fordern wir die Wikipedianer und die Öffentlichkeit weiterhin dazu auf, von Drohungen, Beschuldigungen etc. gegenüber den Eltern von Tron abzusehen.

Nachtrag vom 2. Februar 2006 um 17:57 Uhr:
Die Zweifel am Mandat von Thorsten Feldmann begründet Rechtsanwalt Kurz mit dem Fehlen eines entsprechenden Vorstandsbeschlusses bzw. einer Mitgliederbefragung. Er vermutet einen Alleingang von ein oder zwei Vorstandsmitgliedern auf Seiten von Wikimedia Deutschland. Allerdings heißt es in der Satzung des Vereins: "Jeweils zwei Vorstände gemeinsam vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich."

Abgesehen davon verweist(öffnet im neuen Fenster) Kurz auf ein Urteil und führt das Argument des Datenschutzes ins Feld. Die Inhalte der Wikipedia seien schließlich elektronisch gespeichert.


Relevante Themen