Boeing patentiert WLAN-Access-Point für Flugzeuge
Das schon am 11. Juni 2001 beantragte Patent beschreibt ein für mobile Anwendungen angepasstes System, das beispielsweise im Inneren eines Passagierflugzeuges betrieben werden kann. Neben einem Server wird darin mindestens ein Access-Point erwähnt, welcher die Versorgung der Passagier-Notebooks übernimmt.
Tragbare elektronische Geräte (PED, portable electronic device) werden in der Luftfahrt generell in zwei Bereiche aufgeteilt: In jene, die nur funktionieren, wenn sie ein Signal aussenden, und solche, die zwar ein Signal aussenden, aber dieses Verhalten nicht primärer Zweck des Gerätes ist.
Zur ersten Gruppe gehören beispielsweise Mobiltelefone und Pager, zur zweiten bspw. Notebooks, CD-Spieler und Spiele-Handhelds. Wenngleich die Federal Aviation Administration (FAA) keine Zertifikationsregeln für PEDs erlassen hat, ist der Einsatz bestimmter PEDs an Bord reguliert. Grundsätzlich wird im FAA Advisory Circular AC 91.21-1A(öffnet im neuen Fenster) Paragraf 6, Ziffer 7 empfohlen, die Benutzung der ersten Gruppe von PEDs zu verbieten, sofern das Luftfahrtunternehmen nicht ausschließen kann, dass ihr Betrieb die Kommunikation- oder Navigationseinrichtungen an Bord stört.
Die Abstrahlungs-Charakteristik des On-Board-WLANs ist deshalb auf die Standards, die im Flugbetrieb gelten, anzupassen und soll auch die elektromagnetischen Belastung von Passagieren und Crew gering halten. Das in der Patentschrift beschriebene WLAN beinhaltet mehrere Sende- und Empfangseinrichtungen, die mit sehr geringer Intensität arbeiten, so dass es für den Flugbetrieb geeignet sein soll.



