Urheberrecht: CDU/CSU gegen Bagatellklausel
Grundsätzlich sei der Entwurf zu begrüßen, so Dr. Günter Krings, Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für "geistiges Eigentum" im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages und Steffen Kampeter, Vorsitzender des Dialogforums Musikwirtschaft der CDU. Die heutige Verbände-Anhörung habe gezeigt, dass die Regierung im Prinzip auf dem richtigen Weg ist, da die Gesetzesnovelle von einer "Stärkung der Rechte des Urhebers geprägt" sei.
Gerade diese Grundausrichtung hat aber bei verschiedenen Interessensgruppen für erhebliche Kritik gesorgt, insbesondere auch aus dem Bildungs-, Wissenschafts- und Biblikotheksumfeld. Krings und Kampeter hingegen loben den De-facto-Ausschluss einer Privatkopie: "Der Rechteinhaber erhält weiterhin die Möglichkeit, das Werk durch die Installierung von technischen Schutzmaßnahmen vor unrechtmäßigen Vervielfältigungen zu schützen. Das bedeutet: Ein Kopierschutz darf nicht umgangen werden" , heißt es in einer Stellungnahme.
Erheblichen Diskussionsbedarf sieht man auf Seiten der CDU/CSU-Fraktion in Bezug auf die so genannte Bagatellklausel, die Urheberechtsverstöße in kleinem Umfang straffrei stellen soll. Diese laufe der eigentlichen Intention des Gesetzesentwurfs entgegen und stelle in der Novelle einen Fremdkörper dar: "Die Straffreiheit bei bestimmten Urheberrechtsverletzungen setzt ein unnötiges und falsches Signal."
Auch wenn allein das Kopieren einer einzelnen kopiergeschützten CD zum eigenen Gebrauch ausreicht, um eine strafbare Handlung zu begehen, betonen Krings und Kampeter mit ihrer Ablehnung einer Bagatellklausel, niemanden unnötig kriminalisieren zu wollen. Es sei aber Aufgabe des Gesetzgebers, durch das Urheberrecht den Schutz des geistigen Eigentums genauso sicherzustellen wie beim körperlichen Eigentum: "Es darf keine unterschiedliche Wertung zwischen dem Diebstahl eines Kaugummis und einer Raubkopie geben" , doch genau an dieser grundsätzlichen Frage scheiden sich die Geister.



