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Gericht: Googles Cache verstößt nicht gegen Urheberrecht

Kläger unterliegt gegen Google vor Gericht. In den USA erging ein Gerichtsbeschluss, wonach die von Google angebotene Cache-Funktion keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Ein Autor und Rechtsanwalt hatte Google verklagt, weil die Suchmaschine Bereiche seiner Webseite in den Cache aufgenommen hatte.
/ Ingo Pakalski
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Blake Field, ein Autor und Rechtsanwalt, hatte Google verklagt, weil er sich in seinen Urheberrechtsansprüchen verletzt sah. Stein des Anstoßes war ein auf seiner Webseite veröffentlichter Text, den er später von der Seite nahm. Dieser Text wurde von Googles Suchroboter gefunden und in den Cache eingefügt. Nachdem Field den Text von seiner Webseite entfernt hatte, war dieser weiterhin in Googles Cache zu finden, was Field als Urheberrechtsverletzung ansah.

Ein Bezirksgericht im US-Bundesstaat Nevada widersprach dieser Auffassung nun und stellte klar, dass etwas wie Googles Cache keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Der von Google eingesetzte Zwischenspeicher merkt sich Webseiten und zeigt diese an, selbst wenn die betroffene Seite womöglich gar nicht mehr erreichbar ist. Solche Cache-Funktionen verwenden außer Google noch andere Suchmaschinenbetreiber, um den Anwendern den Zugriff auf Webseiten zu erlauben, selbst wenn die betreffende Seite nicht erreichbar ist.


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