Kulturstaatsminister Neumann für Erhalt der Privatkopie
Ein absolutes Verbot der digitalen Privatkopie sei nicht der Königsweg, um den Umsatzrückgang beim Tonträgerverkauf zu stoppen. Tauschbörsen und CD-Brenner seien auch nicht die einzige Ursache für den exorbitanten Rückgang. Neumann stellt sich dabei hinter Justizministerin Brigitte Zypries und will ebenfalls an der grundsätzlichen Zulässigkeit der Privatkopie festzuhalten. Allerdings ist die Privatkopie rechtlich schon heute durch das Verbot, einen Kopierschutz zu umgehen, weitgehend ausgehebelt.
Neumann plädiert aber für rechtliche Schranken, die die Privatkopie klar definieren, um so eine "unkontrollierte, öffentliche Verbreitung und Vervielfältigung rechtlich geschützter Inhalte zu unterbinden" . Er unterstützt das Verbot der Vervielfältigung von einer illegalen Quelle, wie im zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle vorgesehen.
Zudem unterstreicht er das Verbot, einen vom Hersteller implementierten technischen Kopierschutz zu umgehen. Persönlich mag Neumann darin aber kein Allheilmittel für die Musikbranche sehen: "Wenn man die Sache übertreibt, läuft man Gefahr, die redlichen Käufer zu verärgern. Man braucht nur die Leserbriefspalten der einschlägigen Fachzeitschriften mit den berechtigten Klagen der Käufer über Funktionsstörungen und Qualitätseinbußen entsprechend präparierter Tonträger zu lesen."
Nach Ansicht von Neumann haben sich Musikhörer und -käufer zudem zu Recht daran gewöhnt, einen legal erworbenen Tonträger für den privaten Gebrauch, etwa im Auto oder im Ferienhaus, zu kopieren: "Diese Erwartung ihrer Käufer sollten die Anbieter nicht enttäuschen." Entscheiden könne dies aber letztendlich nur der Markt und nicht der Gesetzgeber.
Als Lösung sieht Neumann "intelligente Systeme der digitalen Rechteverwaltung" , die die Nutzung des Originals nicht beeinträchtigen. Wie dies gehen soll, weiß Neumann aber nicht: "Wie die Ausgestaltung des technischen Schutzes letztlich aussieht, müssen die Unternehmen entscheiden. Das geltende und das künftige Urheberrecht muss den Unternehmen jedenfalls alle hierfür notwendigen Handlungsspielräume gewähren."
In diesem Zusammenhang unterstützt Neumann auch den geplanten Auskunftsanspruch der Content-Anbieter gegen Provider. Den Staat sieht Neumann gegenüber Rechteinhabern in der Pflicht und stellt sich klar gegen die geplante Bagatellregelung, die rechtswidrige Urheberrechtsverletzungen in kleinem Maßstab straffrei stellt.
Neumann sieht zudem Bedarf an Regelungen für intelligente Aufnahmesysteme, bei denen Inhalte über die "analoge Lücke" legal kopiert werden.



