Milliardenklage gegen France Télécom
Sybille Schmid-Sindram hat dazu zusammen mit der Millenium GmbH Klage beim Landgericht Kiel (AZ 14 O 90/05) gegen die France Télécom eingereicht. Hintergrund für die Klage ist der Ausstieg der France Télécom im Jahr 2002 aus einem Kooperationsvertrag mit Mobilcom.
Die Kläger argumentieren, die France Télécom müsse als herrschendes Unternehmen den abhängigen Unternehmen Mobilcom und Millenium bei Veranlassung einer nachteiligen Maßnahme den entstehenden Schaden vollständig ersetzen. Dabei wird auch ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig (AZ 5U57/04) vom 8. Dezember 2005 angeführt. Das Gericht äußere darin die Rechtsmeinung, dass viel dafür spreche, dass die entsprechenden aktienrechtlichen Voraussetzungen im Fall des Ausstieges der France Télécom aus dem Kooperationsvertrag vorliegen, heißt es in einer Erklärung von Sybille Schmid-Sindram. Den geltend gemachten Schaden hat den Klägern zufolge ein Wirtschaftsprüfer in einem Gutachten festgestellt.
Die Beendigung des Kooperationsvertrages von France Télécom und Mobilcom hatte zwischen den Parteien, darunter auch Gerhard Schmid und seine Frau Sybille Schmid-Sindram, bereits zuvor zu rechtlichen Auseinandersetzungen geführt.