Napster nicht die "erste" Musikflatrate Deutschlands
Gerichtsbeschluss gegen Napster-Werbung. Das Landgericht Köln hat dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stattgegeben, nach der Napster nicht mehr behaupten darf, in Deutschland die erste Musikflatrate anzubieten. Den Antrag stellte die Firma Impressions Future Media e.K., deren Inhaber Denny Riedl ist und StayTuned.de betreibt.
StayTuned.de(öffnet im neuen Fenster) bietet kostenpflichtige Internet-Radioprogramme im Streaming-Verfahren an. Ein Monatsabonnement kostet 9,95 Euro, während ein Jahresabo für 49,95 Euro erhältlich ist. Man kann dabei zwischen Radiokanälen, speziellen Musikalben und einzelnen Titeln für seine Musikbeschallung auswählen.
Bei Zuwiderhandlung gegen die einstweilige Verfügung droht Napster ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft für den Geschäftsführer.
Auf der Napster.de-Website hat man den Hinweis "Die erste Musikflatrate in Deutschland" mittlerweile durch "Die Musikflatrate in Deutschland" ersetzt.