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EU droht Microsoft mit Geldbuße von 2 Millionen Euro pro Tag

Microsoft halte sich nicht an die Entscheidung aus dem Jahr 2004. Microsoft halte sich nicht an die Auflagen, die von der Europäischen Kommission im März 2004 verhängt wurden, zumindest nicht in allen Teilen, meint die Kommission. Sie droht Microsoft nun offen mit Geldbußen in Höhe von 2 Millionen Euro pro Tag.
/ Jens Ihlenfeld
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Im März 2004 hatte die Kommission festgestellt, dass Microsoft die Regeln des EG-Vertrages durch den Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung verletzt, indem es sein Beinahemonopol im Markt für PC-Betriebssysteme auf die Märkte für Arbeitgruppenserver-Betriebssysteme und Mediaplayer ausweitet. Eine der mit der Entscheidung auferlegten Abhilfen bestand darin, dass Microsoft vollständige und genaue Schnittstellenangaben offen legt, damit die Arbeitsgruppenserver anderer Hersteller die vollständige Interoperabilität mit den Windows-Computern und -Servern herstellen können.

Nun heißt es von Seiten der Kommission, Microsoft habe bisher keine vollständigen und genauen Spezifikationen in seinen Unterlagen für die Interoperabilität geliefert. Nachdem Microsoft Gelegenheit erhalten hat, auf die Beschwerdepunkte zu reagieren, könne die Kommission täglich fällige Bußgelder festsetzen.

"Wir haben Microsoft jegliche Gelegenheit gegeben, um diese Auflagen zu befolgen. Nunmehr haben wir keine andere Möglichkeit, als Microsoft auf dem förmlichen Wege zu veranlassen, die betreffenden Bedingungen und Auflagen zu erfüllen" , erläutert EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes.

Die Kommission hatte Microsoft zuletzt am 15. Dezember 2005 aufgefordert, vollständige und genaue Angaben zur Interoperabilität zu liefern und diese Angaben zu angemessenen Bedingungen verfügbar zu machen. Geschehe dies nicht, werde man täglich Geldbußen in Höhe von 2 Millionen Euro festsetzen.

Zwar hat Microsoft seine entsprechenden Angaben überarbeitet, die Kommission hält diese Angaben aber für unvollständig und ungenau. Microsoft hat nun fünf Wochen Zeit, um die Beschwerdepunkte der Europäischen Kommission zu beantworten und von der Kommission angehört zu werden. Dann könnte die Kommission nach Absprache mit den Wettbewerbsbehörden der Mitgliedsstaaten eine Geldbuße verhängen, für jeden Tag ab dem 15. Dezember 2005 bis zu dem Zeitpunkt, an dem Microsoft die Auflagen erfüllt.

Derzeit prüft die Kommission neu eingereichte Unterlagen von Microsoft.


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