Durchsuchungen wegen illegaler Premiere-Karten
Der auf dieser Smartcard eingesetzte Chip ist eigentlich für sicherheitsrelevante Zwecke gedacht und mit einem speziellen Baustein zum Berechnen von Verschlüsselungsverfahren versehen. Entsprechende Karten werden vom Hersteller nur nach Abschluss bestimmter Vereinbarungen und Sicherheitsregelungen an gewerbliche Kunden vertrieben. Ein Vertrieb an Endbenutzer erfolgt eigentlich nicht, dennoch waren entsprechende Blanko-Karten bei diversen Händlern zu bekommen.
Ab dem 26. November 2005 wurde dann zudem über das Internet eine Software angeboten, mit der die Cerebro-Karten so programmiert werden konnten, dass eine Entschlüsselung des Programmangebotes von Premiere möglich war.
Premiere erstattete daraufhin am 30. November 2005 Strafanzeige gegen zahlreiche Betreiber von Satellitenshops, die nach bisherigen Recherchen als Vertreiber dieser Karten in Frage kommen. Die Staatsanwaltschaft München I nahm daraufhin die Ermittlungen auf und beantragte für insgesamt 20 Objekte im gesamten Bundesgebiet Durchsuchungsbeschlüsse, die am Dienstag, dem 6. Dezember 2005 zeitgleich durchgeführt wurden.
Da die entsprechenden Karten in dieser Form ausschließlich zur Umgehung der Verschlüsselung dienen, stellen die Herstellung und der Vertrieb nach Ansicht der Staatsanwaltschaft München I ein Vergehen nach dem Zugangsdienste Schutzgesetz (ZKDSG) dar.
Im Rahmen der in dieser Woche durchgeführten Durchsuchungen konnten nach bisheriger Sachlage an allen Objekten entsprechende Beweismittel wie Cerebro-Karten, Programmiersoftware, Kundenlisten usw. sichergestellt werden. Nun wollen sich die Ermittler einen Überblick über Hersteller und Vertriebswege anhand der Unterlagen verschaffen.
Es könne aber schon jetzt eindeutig festgestellt werden, dass die Nachfrage nach diesen Karten seit dem Bekanntwerden der Möglichkeit des kostenlosen Empfangs explosionsartig angestiegen sei. Eine Aussage über die Anzahl der bisher verkauften Karten könne aber noch nicht getroffen werden.
Staatsanwaltschaft und Polizei weisen derweil darauf hin, dass der Gebrauch der Cerebro-Karten durch Endnutzer ein Vergehen des Computerbetrugs darstellt und somit strafbar ist.
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