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Bundesnetzagentur will DSL-Angebote vergleichbar machen

Veröffentlichung von Übertragungsrate, Ping-Zeit und Bereitstellungsfrist. Mit Definitionen und Messvorschriften für Qualitätskennwerte für breitbandige Netzzugänge will die Bundesnetzagentur für mehr Transparenz im Wettbewerb der DSL-Anbieter sorgen. Die Anbieter sollen den Verbrauchern objektive und vergleichbare Informationen zur Verfügung stellen.
/ Jens Ihlenfeld
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Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, appelliert dabei an die DSL-Anbieter, die Qualitätskennwerte(öffnet im neuen Fenster) in ihrer Werbung als Differenzierungskriterium zu nutzen: "Viele Kunden sind verunsichert, ob sie die versprochenen Bandbreiten in der täglichen Anwendung auch geliefert bekommen. Wir erhalten auch Beschwerden und Kritik, dass es an der nötigen Transparenz und Kontrollmöglichkeit fehlt", begründet Kurth den Schritt.

Kurth fordert die Anbieter auf, durch freiwilliges Eingehen auf die Initiative der Bundesnetzagentur "dem Kunden wertvolle Informationen zu geben, die er wirklich benötigt und wissen will". Zu den von der Bundesnetzagentur definierten Qualitätskennwerten zählen beispielsweise die Bereitstellungsfrist, Termintreue, Verfügbarkeit und die Datenübertragungsrate. Diese Werte sollen die Anbieter quartalsweise erheben und veröffentlichen. Dabei sollen sowohl minimale als auch maximale Datenübertragungsraten getrennt nach Up- und Downstream sowie Mittelwert und Standardabweichung angegeben werden. Auch die Häufigkeit abgebrochener Downloads und Uploads sowie Ping-Zeiten zu einer möglichst nahe hinter dem Netzzugangsserver des Internetzugangsanbieters vorhandenen gültigen IP-Adresse sollen die Anbieter angeben.

Entsprechende Messvorschriften wurden unter der Mitteilungs Nr. 294/2005(öffnet im neuen Fenster) ebenfalls veröffentlicht.


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