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Bußgelder für Anbieter von "Posenfotos"

Anbieter müssen je 5.000 Euro zahlen. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat zwei Internetangebote mit Bußgeldern geahndet, die Minderjährige in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen. Die Verfolgung solcher Angebote soll Pädosexuelle am Einstieg in kinderpornografische Angebote im Internet hindern.
/ Julius Stiebert
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Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag(öffnet im neuen Fenster) (JMStV), der am 1.4.2003 in Kraft trat, verbietet Angebote, bei denen Minderjährige in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung gezeigt werden. Konkret bezieht sich dies auf sexuelle Körperhaltungen, die nicht ihrem Alter entsprechen, ohne dass die Darstellung bereits als pornografisch einzuordnen wäre. Diese so genannten "Posenfotos" seien dazu geeignet, Kindern den Eindruck zu vermitteln, dass der sexuelle Umgang Minderjähriger mit Erwachsenen normal sei, so Reinhold Albert, Direktor der Niedersächsischen Landesmedienanstalt.

Laut dem JMStV ist die Niedersächsische Landesmedienanstalt für die Kontrolle von Inhalten zuständig, die von Anbietern aus Niedersachsen im Internet publiziert werden. Im aktuellen Fall müssen die beiden Anbieter aus Hannover und Garrel jeweils 5.000 Euro Bußgeld bezahlen.

Neben Sanktionsmaßnahmen ist die NLM auch präventiv tätig und hat beispielsweise das medienpädagogische Handbuch "Funktionsweise des Internets und sein Gefährdungspotenzial für Kinder und Jugendliche" (ISBN 3-89158-389-3) veröffentlicht.


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