Datenschützer fordern strikte Zweckbindung für Mautdaten
Bislang ist gesetzlich festgelegt, dass die Mautdaten nur für Abrechnungszwecke verwendet werden dürfen. Diese so genannte Zweckbindung will beispielsweise das "unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein" unbedingt beibehalten.
"Wäre es anders, dann stünde jede für privatwirtschaftliche Zwecke über eine Person erhobene Information unter dem Vorbehalt, dass sie grundsätzlich auch zu anderen Zwecken des Staates verwendet werden dürfte" , erläuterte der stellvertretende Landesbeauftragte für den Datenschutz Dr. Johann Bizer. Von staatlichen Auskunftsrechten auf Mautdaten wären alle im System erfassten Verkehrsteilnehmer betroffen, insbesondere auch unbeteiligte Dritte und solche Personen, die über ein Zeugnisverweigerungsrecht verfügen.
"Zu befürchten ist, dass die nun beabsichtigte Durchbrechung der Zweckbindung erst der Beginn ihrer völligen Auflösung sein wird" , warnt Bizer. Er glaubt, dass Mautdaten später nicht nur zur Bekämpfung des Terrorismus sowie der organisierten Kriminalität verwendet werden, sondern bald auch zur Verfolgung von Fällen einer "mittleren Kriminalität". Dem könnten sich dann Bemühungen zur Verhinderung von "Sozialmissbrauch", "Schwarzarbeit" oder zur Verfolgung von Unterhaltspflichtigen genutzt werden.
Außerdem sei der angebliche Plan der Bundesregierung auch deshalb verhängnisvoll, weil zunächst zugesichert wurde, die Daten nur zweckgebunden zu nutzen. Wenn nun wenig später diese strikte Zweckbindung wieder aufgebrochen wird, dann riskiert die Politik, dass sie ihre Glaubwürdigkeit verliert.