Weitere Hintertür beim iTAN-Verfahren der Postbank entdeckt
Anders als die erste bekannte Sicherheitslücke, die die Arbeitsgruppe "Identitätsschutz im Internet (AI3)" der Ruhr-Universität Bochum (RUB) herausfand, ist bei der neuerlichen Schwachstelle gar kein Man-in-the-Middle-Angriff notwendig. Der Betrüger müsste wie gehabt seinem Opfer PIN und TAN entwenden, indem er mit den einschlägigen Phishing-Tricks arbeitet.
Die erbeuteten Nummernkombinationen müssen dann mit einer HBCI-fähigen Banking-Software und nicht wie sonst mit dem Onlinebanking-Webportal der Postbank zum Leerräumen des Kontos genutzt werden. Dies ist nur deshalb möglich, weil beim HBCI-Verfahren, das die Postbank einsetzt, nach Angaben der c't weder Kartenleser noch dazugehörige Chipkarte, sondern nur die Eingabe dieser beiden Zahlenkombinationen benötigt werden. Ausgerechnet das ansonsten sichere HBCI-Verfahren allerdings arbeitet nicht nach dem iTan-Verfahren, sondern wie gehabt mit einer beliebigen TAN.
C't rät deshalb Postbank-Kunden, ihr HBCI-Überweisungslimit auf 0,- Euro zu setzen. Erst im Frühjahr 2006 soll das bisherige HBCI-Verfahren auch iTAN unterstützen.
Beim iTan-Verfahren verlangt das Online-Banking-Webportal die Eingabe einer bestimmten TAN aus der TAN-Liste und akzeptiert nicht mehr eine aus beliebiger Position.