Auslandsgespräche: Telekom nicht mehr marktbeherrschend
Regulierung soll "flexibel zurückgeführt" werden
Die Bundesnetzagentur wird die Deutsche Telekom im Bereich der Auslandsverbindungen künftig auf Grund der jüngsten Entwicklungen nicht mehr als marktbeherrschend ansehen. Die Billigung der EU-Kommission vorausgesetzt, soll daher in Zukunft auf eine Regulierung in diesem Bereich verzichtet werden, erklärte Matthias Kurth, Präsident der regulierenden Bundesnetzagentur.
Als Gründe führte Kurth insbesondere die gesunkenen Marktanteile der Deutschen Telekom AG an: "Darüber hinaus ist auch eine erheblich höhere Wettbewerbsintensität als bei den Inlandsverbindungen festzustellen. Dies beruht nicht zuletzt auf den besseren Beschaffungsmöglichkeiten bei den entsprechenden Vorleistungen und auf dem höheren Anreiz der Kunden, bei vergleichsweise teureren Auslandsgesprächen zu sparen", so Matthias Kurth.
Die Bundesnetzagentur hat jetzt, nach den Worten ihres Präsidenten Matthias Kurth, im Telekommunikationsbereich die Analyse von 12 der 18 Märkte, die europaweit harmonisiert für eine Regulierung empfohlen sind, abgeschlossen. Dadurch könne man nun Regulierungseingriffe zurücknehmen, wo es "erfreuliche wettbewerbliche Entwicklungen gibt", so Kurth.
Dabei weist Kurth zugleich darauf hin, dass zahlreiche wichtige Märkte auch bisher nicht der Regulierung unterlagen oder schon früher von Regulierungseingriffen freigestellt wurden. Dazu zählt der Endkundenmarkt für Mobilfunkdienstleistungen (einschließlich SMS), Endkundenmärkte für Rundfunkdienstleistungen, der Vorleistungsmarkt für den Zugang zur reinen Glasfaser-Teilnehmeranschlussleitung, der Vorleistungsmarkt für Transitverbindungen mit Auslandsanteil und der Vorleistungsmarkt für Transitverbindungen zwischen zwei Mobilfunknetzen. Zudem wurden wichtige Vorleistungen, wie z.B. der Resale von DSL-Anschlüssen bzw. die Absenkung der Terminierungsentgelte zwischen Festnetz und Mobilfunknetzen durch vertragliche Lösungen freiwillig vereinbart.
Seit der Verabschiedung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) findet auch keine Ex-ante-Genehmigung von Endkundentarifen der Deutschen Telekom AG mehr statt.
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Eine Vorab-Genehmigung - quasi der Freibrief für alle neuen Tarife der DTAG