DVB-T-Förderung in Berlin-Brandenburg war rechtswidrig

Kabelanbieter frohlocken

Die EU-Kommission hat die Beihilfen für die Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens (DVB-T) in Berlin-Brandenburg als rechtswidrig erklärt und dabei gleichzeitig erläutert, wie sie sich die Förderung von digitalem Fernsehen vorstellt.

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Insgesamt geht es um rund 4 Millionen Euro, die kommerziellen Rundfunkanbietern, insbesondere RTL und ProSiebenSat1, für die Nutzung des digitalen terrestrischen Sendernetzes (DVB-T) in Berlin-Brandenburg gewährt wurden. Diese Subvention verstoße aber gegen die Beihilfevorschriften des EG-Vertrags (Artikel 87 Absatz 1), da sie zu einer Wettbewerbsverzerrung führen könnte. Beschwert hatten sich die Kabelnetzbetreiber.

Die bereits ausgezahlten Beihilfen müssen nun zurückgezahlt werden. Dies mache ungefähr die Hälfte - also 2 Millionen Euro - aus. Gegen die Einführung von digitalem Rundfunk stellt sich die Kommission damit aber nicht: Die Mitgliedsstaaten hätten "zahlreiche Möglichkeiten, um den digitalen Übergang in einer Weise zu unterstützen, die mit den Beihilferegeln des EG-Vertrags vereinbar [sind]".

Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes zeigte einige Eckpunkte auf: "Die Kommission ist fest entschlossen, den Übergang zum digitalen Fernsehen zu unterstützen, da sich für Verbraucher und in Bezug auf Innovation zahlreiche Vorteile ergeben. Allerdings muss die staatliche Unterstützung auf objektiven Kriterien beruhen, spezifische Probleme angehen, für die der Markt keine Lösungen bereithält und Wettbewerbsverzerrungen vor allem zwischen Terrestrik, Kabel und Satellit vermeiden".

Wohlwollend stünde die Kommission Beihilfen für den Netzausbau in Gebieten mit unzureichender Flächendeckung gegenüber. Auch ein finanzieller Ausgleich für öffentliche Rundfunkanstalten für die Übertragungskosten über sämtliche Plattformen ist genehm, um die gesamte Bevölkerung zu erreichen. Eine Subventionierung von Digitaldekodern für Verbraucher wäre ebenfalls ok, solange die Unterstützung technologisch neutral ist.

Die Gegenseite, insbesondere der Fachverband Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen, ist naturgemäß froh über die Entscheidung: "Die EU-Entscheidung ist eine schallende Ohrfeige für die Subventionsförderer in den Landesmedienanstalten und stärkt die Position der mittelständischen Kabelnetzbetreiber, die immerhin fast 60 Prozent der Kabelhaushalte und über 45 Prozent der bundesdeutschen Fernsehhaushalte mit TV- und Radiosignalen sowie Internet und immer häufiger auch mit Telefonie versorgen", so Heinz-Peter Labonte, Vorstandssprecher des FRK - Fachverband Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen.

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bytewarrior 17. Nov 2005

So muss es sein, besser gehts nur noch auf die "Florida"-Methode : Ich fühle mich durch...

erwin 10. Nov 2005

Naja, 10 Jahre können aber auch verdammt schnell rum sein. Versuch mal, dann noch 'nen...



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