Petition für offene Formate in Bundesbehörden
Deutsche Bundesbehörden sollen auf offene Standards setzen
Die von Andreas Spengler eingereichte Online-Petition fordert den Einsatz von offenen Dokumentenformaten in den deutschen Bundesbehörden. Microsofts Formate seien mit erheblichen Kosten verbunden und würden einige Nutzergruppen ganz ausschließen.
Aus Gründen des leichteren Zugangs, der günstigeren Archivierung und der Barrierefreiheit sollen die Bundesbehörden ausschließlich auf offene Dokumentenstandards, wie das OpenDocument-Format, setzen, schreibt Spengler in der Petition. Er nutzt dabei das neue System für Online-Petitionen, das der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages anbietet.
Zur Begründung der Petition heißt es, in der aktuellen Situation, in der Microsofts proprietäre Formate zum Einsatz kommen, entstehen Nutzern anderer Programme Kosten für die Konvertierung oder sie seien komplett von den Angeboten ausgeschlossen. Doch auch den Bundesbehörden würden hohe Kosten entstehen, da die eingesetzten Programme nur eine bestimmte Zeit lang unterstützt werden und somit Neuanschaffungen notwendig werden. Der Einsatz offener Standards hingegen garantiere, dass jeder diese Formate verwenden bzw. Konverter oder Schnittstellen dafür anbieten könne.
Dabei verweist Spengler in seiner Petition explizit auf Formate, die von internationalen Industrie- und Standardisierungsgremien verabschiedet worden sind und nennt OASIS und ISO. Damit zielt die Petition vor allem auf eine Unterstützung des OpenDocument-Formats, das von der OASIS entwickelt wurde und mittlerweile der ISO zu Standardisierung vorliegt.
Die Petition wurde im Online-System der Napier Universität in Edinburgh eingestellt, das vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages genutzt wird. Hier kann die Petition unter anderem diskutiert werden; Unterstützter können sie noch bis zum 27. Dezember 2005 unterzeichnen.
Das Petitionsrecht kann laut Artikel 17 des Grundgesetzes (GG) jeder wahrnehmen, die Petition muss entgegengenommen und verabschiedet werden. Dem Eingabesteller muss zwar das Ergebnis mitgeteilt werden, Anspruch auf eine Begründung besteht hingegen nicht.
Sie ist theoretisch nicht verschwunden, nur eben ziemlich schwer zu finden. Der...
Ähm, wo steht da was von umsonst und Open Source??? Es geht nur darum, das die Formate in...