Viele eBay-Verkäufer tappen in die Haftungs-Falle
Auf die Formulierung kommt es an
Die Verbraucherzentrale NRW hat stichprobenartig 300 eBay-Auktionen darauf hin untersucht wie die privaten Verkäufer ihren gesetzlichen Pflichten und Verantwortungen nachkommen. Von den nicht repräsentativ ausgewählten Privatverkäufer wollten zwei Drittel ihre Gewährleistungspflicht ausschließen - was gesetzlich erlaubt ist. Es misslang formaljuristisch allerdings bei fast jedem zweiten Anbieter.
Seit 2002 muss auch der private Auktionator eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren geben - für neue wie für gebrauchte Ware, so die Verbraucherzentrale. Gewährleistung bedeutet: Verkäufer stehen dafür ein, dass ihr Produkt fehlerfrei ist. Für Mängel an der verkauften Ware können sie zwei Jahre lang in die Pflicht genommen werden.
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Private Händler können allerdings - im Unterschied zu gewerblichen - die Gewährleistung vertraglich ausschließen. Dafür reichen vier Worte, so die Verbraucherschützer: "Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung."
Sie wählten 100 Auktionen von Discman, Fernseher und Laptop von Verkäufern aus, die bislang höchstens 100 Transaktionen auf ihrem eBay-Konto verbucht hatten. Im Endeffekt stellte sich heraus: Je teurer das Gerät, desto häufiger versuchten die Anbieter, die Haftung für eventuelle zukünftige Mängel auszuschließen: 77 Laptop-, 66 Fernseh- und 60 Discman-Versteigerer wollten sich von der Gewährleistungspflicht entbinden. Aber das klappte nur bei 33 Fernseh-Auktionen sowie je 44 Discman- und Laptop-Versteigerungen. Dort stand die korrekte Formulierung unter dem Produkt.
Bei den anderen missglückte der Versuch: 16 Discman-Anbieter und jeweils 33 Laptop- und Fernseh-Verkäufer fanden nicht die richtigen Worte. Sätze wie "eBay ich, Versand du", "kein Umtausch" oder "keine Garantie, keine Rücknahme" reichen den Angaben der Verbraucherzentrale NRW nach nicht.
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