Sozialgericht Rheinland-Pfalz startet E-Rechtsverkehr

Qualifizierte elektronische Signatur notwendig

Immer mehr Gerichte in Rheinland-Pfalz bieten die Möglichkeit, Teile der Kommunikation nicht nur über die althergebrachten Mittel wie Brief oder Telefax abzuwickeln. Nun hat auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz - bundesweit als erstes Sozialgericht - den elektronischen Rechtsverkehr eröffnet. Bis Ende nächsten Jahres sollen auch die Sozialgerichte in Koblenz, Mainz, Speyer und Trier folgen.

Artikel veröffentlicht am ,

Schriftsätze und deren Anlagen können nun per E-Mail bei Gericht eingereicht werden. Weiter ist beispielsweise eine elektronische Akteneinsicht und Abfrage des Verfahrensstandes möglich.

"Mit Hilfe der neuen Technik werden Arbeitsabläufe optimiert und Verfahren beschleunigt, wovon Bürgerinnen und Bürger, die Rechtsanwaltschaft, die beteiligten Behörden und auch die Gerichte profitieren", so der Präsident des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz Ralf Bartz.

Die "Mitwirkung beim elektronischen Rechtsverkehr" ist ohne Antragstellung oder ausdrückliche Teilnahmeerklärung möglich - man braucht allerdings eine qualifizierte elektronische Signatur, um die Echtheit elektronischer Dokumente sicherzustellen.

"Mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs wird den Bürgerinnen und Bürgern ein effektiver Service geboten, zugleich werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte entlastet", so Ralf Bartz.

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Thomy 21. Okt 2005

icnr.... i could not resist...

Melanchtor 21. Okt 2005

Ist miir schon klar, ich fand es nur lustig, dass der IE nicht mal den deutschen...

MrSpott 21. Okt 2005

Wo fuhren die denn bislang lang? ;-)

fischkuchen 21. Okt 2005

Sieht so aus. Das Programm, das ebenfalls unter dem link zu haben ist, habe ich aber...



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