Sozialgericht Rheinland-Pfalz startet E-Rechtsverkehr
Schriftsätze und deren Anlagen können nun per E-Mail bei Gericht eingereicht werden. Weiter ist beispielsweise eine elektronische Akteneinsicht und Abfrage des Verfahrensstandes möglich.
"Mit Hilfe der neuen Technik werden Arbeitsabläufe optimiert und Verfahren beschleunigt, wovon Bürgerinnen und Bürger, die Rechtsanwaltschaft, die beteiligten Behörden und auch die Gerichte profitieren", so der Präsident des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz Ralf Bartz.
Die "Mitwirkung beim elektronischen Rechtsverkehr" ist ohne Antragstellung oder ausdrückliche Teilnahmeerklärung möglich – man braucht allerdings eine qualifizierte elektronische Signatur, um die Echtheit elektronischer Dokumente sicherzustellen.
"Mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs wird den Bürgerinnen und Bürgern ein effektiver Service geboten, zugleich werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte entlastet", so Ralf Bartz.
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