Gesellschaft für Informatik lehnt Vorratsdatenspeicherung ab
Matthias Jarke kritisierte das Unterfangen als unverhältnismäßig: Neben Verbindungsdaten sollen auch Aufenthalts- und Inhaltsdaten gespeichert werden. Dies beträfe neben dem Telefonieren den Versand von E-Mails und SMS sowie andere Internetanwendungen. Bei Auswertung dieser Daten könne ein komplettes Kommunikationsprofil eines Nutzers erstellt werden, warnt der Verbandsvorsitzende.
"Wir erwarten bei einem solch sensiblen Thema eine sorgfältige Abwägung zwischen den Strafverfolgungsinteressen der Staaten und dem Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger", sagte Jarke.
Die Gesellschaft für Informatik fordert, dass die Speicherfrist nur drei Monate betragen darf, auch weil sich das Informationsbegehren der Strafverfolgungsbehörden hinsichtlich der Verbindungsdaten nahezu ausschließlich auf diesen Zeitraum erstreckt. Eine längere Speicherfrist lehnt die GI ab.
In Ausnahmefällen sollte ein "Quick-Freeze-Verfahren" erlaubt sein. Bei begründetem Verdacht könnten hier Daten über einen längeren Zeitraum gespeichert werden, die Auswertung müsse jedoch eines richterlichen Beschlusses befürfen, so die GI. Strikte Ablehnung herrscht hingegen bei Aufenthalts- und Inhaltsdaten: Sie dürfen dem Willen der GI nach nicht gespeichert werden. Der mögliche geringe Gewinn an innerer Sicherheit schränke die Grundrechte von rund 400 Millionen Bürgern unverhältnismäßig ein.
Darüber hinaus warnte Jarke vor den zu erwartenden Kosten einer ausgedehnten Speicherung: "Auch wenn das Papier der Kommission eine Kostenerstattungsklausel enthält, werden diese doch auf den Nutzer oder den Steuerzahler abgewälzt."
- Anzeige Hier geht es zu Hacking & Security: Das umfassende Handbuch bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.



