Microsoft: Neue Lizenzregeln für virtuelle Systeme
Systemvirtualisierung macht neue Lizenzbedingungen erforderlich
Mit neuen Lizenzregeln will Microsoft verstärkt in den Bereich "Virtualisierung" einsteigen. Ab 1. Dezember 2005 will Microsoft so mit neuen Produkten und Lizenzregeln die eigene Software für den Einsatz in virtualisierten Systemen fit machen.
So will Microsoft seinen Kunden neue Nutzungsrechte für den Windows Server 2003 R2 Enterprise Edition einräumen, so dass Kunden auf einem virtualisierten System bis zu vier Instanzen des Betriebssystems gleichzeitig nutzen können. Der kommende Windows Server "Longhorn" soll in der Datacenter Edition sogar einen unbegrenzeten Einsatz gleichzeitig laufender Betriebssysteminstanzen auf einem virtualisierten System erlauben, so dass nur eine Lizenz für einen physischen Server notwendig ist.
Zugleich will Microsoft künftig nur nach gleichzeitig laufenden Instanzen abrechnen. Kunden können so beliebig viele Instanzen einrichten, z.B. für Backup-Zwecke, müssen aber nur für die maximal laufenden Instanzen Lizenzgebühren zahlen.
Auch sollen Microsoft-Kunden künftig aktive Instanzen von einem physischen Server auf einen anderen umziehen können, vorausgesetzt, beide verfügen über die notwendigen Lizenzen für die in den virtuellen Systemen laufende Software. Wer andere Serverprodukte nutzt, die nach Zahl der Prozessoren lizenziert werden, soll nur noch für die Zahl der in einem virtuellen System zur Verfügung stehenden Prozessoren zur Kasse gebeten werden.
Neben den neuen Lizenzplänen kündigt Microsoft auch an, das Virtual Hard Disk Format (VHD), ein einheitliches Dateiformat für virtuelle Systeme, lizenzfrei zur Verfügung zu stellen.
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