Modchips verletzen in Australien kein Urheberrecht

Gericht: PlayStation-2-Chips stellen kein Kopierschutzsystem dar

In Australien hat Sony Computer Entertainment bei einer Klage gegen einen Modchip-Händler eine Niederlage vor dem obersten Gericht einstecken müssen. In letzter Instanz wurde somit vom Richter bestätigt, dass die Kombination aus Boot-ROM und Zugriffs-Code auf Spiele-Originalen keinen Kopierschutzmechanismus darstellt und Modchips demzufolge nicht den am 4. März 2001 in Kraft getretenen Copyright Amendment (Digital Agenda) Act verletzen würden.

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Der Modchip-Händler Eddy Stevens hatte sich verschiedenen Medienberichten zufolge aus Geldmangel zum großen Teil selbst vor Gericht vertreten und betont, dass mit Modchips selbst keine unerlaubten Kopien hergestellt werden können. Letztere hatte Stevens aber auch gleich mit verkauft und wurde dafür belangt, ein unbeschriebenes Blatt ist er also nicht.

Während Originalspiele auf den Medien mit einem speziellen Code versehen sind, ist dies bei unerlaubten Kopien nicht der Fall. Modchips hebeln diese Abfrage aus, was Kunden auch ermöglicht, Spiele aus anderen Ländern laden zu können. Sony hatte angeführt, dass durch Modchips eine unerlaubte Kopie der Spiele und ihrer Inhalte auch im RAM der Konsole erstellt wird und diese damit Urheberrechte verletzen würde.

Das oberste Gericht sieht das anders, Spiele und Filme werden dabei nicht in materieller Form reproduziert, heißt es in einer offiziellen Mitteilung. In zweiter Instanz wurde dies zwar auch festgestellt, aber die PlayStation-2-Chips anders als noch in der ersten Instanz als Kopierschutzsystem begriffen.

In erster Instanz befand das Gericht, dass es sich bei der Authentifizierung eher um eine technische Maßnahme zur Wahrung von regionalen Begrenzungen von Spieletiteln handle. Dies wiederholte das oberste Gericht in einer Pressemitteilung nicht, bekräftigte aber, dass durch die Umgehung der Authentifizierungsmechanismen der PlayStation nicht das Urheberrecht von Sony verletzt wird, was den Modchip-Anbietern in Australien das Leben wieder etwas einfacher machen dürfte.

Wie lange das so sein wird, bleibt abzuwarten, denn Australien hat sich dem Druck aus den USA gebeugt und will bis 2007 ein stärkeres Urheberrechtsrecht nach US-Maßstäben umsetzen. Dabei reißt in den USA die Kritik nicht ab, dass durch den dortigen Digital Millennium Copyright Act (DMCA) technische Innovation verhindert und Wissenschaftler kriminalisiert würden.

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Romma 07. Okt 2005

..ist auch eine amerikanische Firma und hält sich im Groben an den US-Amerikanischen...

Conzi 07. Okt 2005

Und vergesst nicht, das gilt nur in Australien! :-) Schöne Grüße Conzi

Conzi 07. Okt 2005

Hi. Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, und davon gehe ich aus, geht es bei dem...



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