EU-Kommission ernennt Microsoft-Bevollmächtigten
Die Kommission entschied im März 2004, dass Microsoft durch Ausdehnung seines Quasi-Monopols bei Betriebssystemen für PCs auf den Markt für Betriebssysteme für Arbeitsgruppen-Server und den Markt für Medienabspielprogramme gegen das in der EG geltende Verbot des Missbrauchs von beherrschenden Stellungen (Artikel 82) verstieß. Die Kommission verhängte in ihrer Entscheidung eine Geldbuße in Höhe von 497 Millionen Euro gegen Microsoft und verlangte vom Unternehmen Abhilfemaßnahmen bei den Betriebssystemen für Arbeitsgruppen-Server wie auch bei Medienabspielprogrammen.
In der Entscheidung ist die Benennung eines Bevollmächtigten vorgesehen, der der Kommission hilft zu kontrollieren, ob Microsoft sich der Entscheidung beugt. Gemäß der Entscheidung darf der Bevollmächtigte keine Verbindung zu Microsoft haben, muss über die erforderlichen Qualifikationen für die Wahrnehmung der Aufgabe verfügen und Fachleute anstellen können, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit seinem Auftrag ausführen.
Vorgeschlagen wurde er von Microsoft zusammen mit anderen Kandidaten und dann von der Kommission ausgewählt, wie es in der Entscheidung aus dem Jahre 2004 vorgesehen ist.
Der Bevollmächtigte soll der Kommission lediglich mit unparteiischem fachlichem Rat in Fragen der Einhaltung der Entscheidung zur Seite stehen. Letztendlich ist allein die Kommission dafür verantwortlich, dass sich Microsoft uneingeschränkt an die Entscheidung von 2004 hält.
Barrett soll unter anderem beurteilen, ob Microsoft seine Protokollspezifikationen – wie von der Kommission gefordert – vollständig und tatsachengetreu offen gelegt hat und ob der Konzern diese unter angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen zur Verfügung stellt.
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