Telekom-Call-Center wegen Werbemethoden in der Kritik
Gegenstand der Klage sind untergeschobene Vertragsänderungen, bei denen Kunden zu einem angeblich günstigeren Telefontarif geworben werden sollten. Wer dies nicht wünscht, dem wurde die Zusendung von Infomaterial angeboten, um das Angebot in aller Ruhe prüfen zu können. Wie die Verbraucherzentrale berichtet, war dies allerdings keineswegs bloße Information, sondern eine Auftragsbestätigung, die den Betroffenen dann ins Haus flatterte, obwohl sie ausdrücklich keine Zustimmung zu einem neuen Vertrag erteilt hatten.
"Nach unserem Eindruck hat die Deutsche Telekom die Kontrolle über ihre Vertriebsmitarbeiter und Call-Center verloren", so Patrick von Braunmühl, Fachbereichsleiter im vzbv.
"Solchen ungewollten Verträgen sollten Verbraucher sofort und nachweislich widersprechen", rät Norbert Richter, Telekommunikationsexperte der Verbraucherzentrale Brandenburg. Telekom-Kunden empfiehlt er, ihre Rechnung auf nicht vereinbarte Tarifänderungen hin zu prüfen und sich gegebenenfalls an die Verbraucherzentralen zu wenden – selbst wenn die Widerspruchsfrist bereits verstrichen ist.
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