Auskunft 11875 abgeschaltet

Oberverwaltungsgericht bestätigt Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat die Auskunftsdiensterufnummer 11875 abschalten lassen und dabei nun auch Rückendeckung vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster erhalten. Es lehnte einen "Antrag auf vorläufige Aussetzung der Vollziehung der Abschaltungsaufforderung" ab. Über die eigentliche Beschwerde gegen die Abschaltung wurde indes noch nicht entschieden.

Artikel veröffentlicht am ,

Die Bundesnetzagentur sieht im Angebot der 11875 eine unzulässigen Erbringung von allgemeinen Mehrwertdiensten, die nur in der Rufnummerngasse (0)190 oder (0)900 betrieben werden dürfen. Der Entscheidung ging ein Anhörungsverfahren voraus.

Hintergrund für das Anhörungsverfahren und den Widerruf der Rufnummer waren zahlreiche Einträge in deutschen öffentlichen Telefonbüchern unter Stichwörtern wie "Straßenverkehrsamtsauskunft", "Bahnauskunft", "Einwohnermeldeamtsauskunft" usw. Bei Anwahl der genannten Ortsnetzrufnummern verwies eine Bandansage auf die 11875. Dort wurde zum Tarif des Auskunftsdienstes exklusiv zu einem Informationsdienst "vermittelt", der nur allgemeine Informationen zum jeweiligen Stichwort lieferte.

Darin sieht die Bundesnetzagentur einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen für Auskunftsdiensterufnummern. An Informationen dürfen Auskunftsdienste nur bestimmte anschluss- bzw. teilnehmerbezogene Daten nennen. Da jedoch die weiteren Informationen praktisch ausschließlich über die 11875 erreichbar waren, hat die Bundesnetzagentur den allgemeinen Informationsdienst als Dienstleistung des Auskunftsanbieters eingestuft, die nach den geltenden Nutzungsbedingungen der Rufnummern für Auskunftsdienste unzulässig sind.

Sowohl Verbraucher als auch die betroffenen öffentlichen Einrichtungen hätten sich bei der Bundesnetzagentur beschwert und die Betreiber des Auskunftsdienstes hätten im Zuge der Ermittlungen "mehrfach die Gelegenheit zum Abstellen des rechtswidrigen Vorgehens verstreichen" lassen, so die Bundesnetzagentur. Daher sei die Rufnummer im Juli 2005 widerrufen worden. Obwohl mit dem Widerruf keine Rechtsgrundlage für den Betrieb der 11875 mehr bestand, habe der Betreiber den Dienst erst unmittelbar vor Durchsetzung der vom Verwaltungsgericht Münster bestätigten Abschaltungsverpflichtung abgeschaltet.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Whistleblower
Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen

Wieder hat sich in den USA ein ehemals hochrangiger Militär und Beamter über Kontakte mit Aliens geäußert.

Whistleblower: Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen
Artikel
  1. Schadstoffnorm 7: Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos
    Schadstoffnorm 7
    Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos

    Die neue Euronorm 7 legt nicht nur Grenzwerte für Bremsen- und Reifenabrieb fest, sondern auch Mindestanforderungen für Akkus.

  2. Ramjet: General Electric testet Hyperschalltriebwerk
    Ramjet
    General Electric testet Hyperschalltriebwerk

    Das Triebwerk soll Flüge mit Mach 5 ermöglichen.

  3. Elektroautos: Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie
    Elektroautos
    Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie

    Nach dem abrupten Aus der staatlichen Förderung springen erste Hersteller von Elektroautos ein.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Last-Minute-Angebote bei Amazon • Avatar & The Crew Motorfest bis -50% • Xbox Series X 399€ • Cherry MX Board 3.0 S 49,95€ • Crucial MX500 2 TB 110,90€ • AVM FRITZ!Box 7590 AX + FRITZ!DECT 500 219€ [Werbung]
    •  /