Schaar: Bürger sollen freien Informationszugang nutzen

Bundesbeauftragter für die Informationsfreiheit sieht Bürgerrechte gestärkt

Am 1. Januar 2006 tritt das neue Informationsfreiheitsgesetz des Bundes in Kraft. Der Bund will so dafür sorgen, dass jeder, der dies wünscht, ohne weitere Voraussetzungen Zugang zu amtlichen Informationen aller öffentlichen Stellen des Bundes erhalten und in Verwaltungsvorgänge Einsicht nehmen kann.

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Diese neue Transparenz des Verwaltungshandelns werde zusätzliches Vertrauen in Staat und Verwaltung schaffen, zeigt sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar überzeugt, der künftig auch Bundesbeauftragter für die Informationsfreiheit sein wird. Die Bürger werden das Handeln der Verwaltung besser durchschauen und nachvollziehen können, so Schaar. Persönliche Daten der Bürger sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bleiben dabei aber weiterhin geschützt.

Neben dem Anspruch auf Informationszugang für jedermann sieht das neue Gesetz auch Veröffentlichungspflichten für die Bundesbehörden vor. Alle geeigneten Informationen sollen künftig in elektronischer Form allgemein zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus wird das Amt eines Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit geschaffen, den jeder anrufen kann, wenn er sein Recht auf Informationszugang als verletzt ansieht.

Schaar ruft die Bürger auf, ihre neuen Rechte auch aktiv zu nutzen und damit zu einer offenen, bürgernahen Verwaltung beizutragen. Die Verwaltung ihrerseits sollte die Chancen erkennen, die auch für sie in diesem Gesetz liegen. Sie könne nun ihr Handeln und ihre Motive transparent machen, ihre Effizienz nach außen sichtbar werden lassen und die Kluft, die bisweilen noch zwischen Verwaltung und Bürgern besteht, überbrücken.

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