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EU-Datenschutzbeauftragter gegen Vorratsdatenspeicherung

Hustinx: Richtlinie muss Schutz der Privatsphäre wahren. Peter Hustinx, der Europäische Datenschutzbeauftragte(öffnet im neuen Fenster) , übt sanfte Kritik an der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten bei der Telekommunikation. Hustinx mahnt vor allem Vorsicht in Bezug auf die Richtlinie an, weist die Vorratsdatenspeicherung aber nicht in jedem Fall zurück.
/ Jens Ihlenfeld
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Das Thema sei eine heikle Angelegenheit, da eine entsprechende Richtlinie direkten Einfluss auf den Schutz der Privatsphäre der Bürger hat. Die fundamentalen Rechte der Bürger müssten in jedem Fall gewahrt bleiben. Eine Richtlinie, die den Schutz der Privatsphäre einschränke, sei nicht zu akzeptieren und zudem auch illegal, so Hustinx(öffnet im neuen Fenster) .

Ganz allgemein zeigt sich Hustinx von der Notwendigkeit einer entsprechenden Richtlinie nicht überzeugt, sollte die EU aber eine Richtlinie verabschieden, so müsse diese in jedem Fall die Dauer begrenzen, in der die Daten gespeichert werden. Zeiträume, die länger als sechs bis zwölf Monate sind, seien nicht zu akzeptieren.

Auch der Umfang der Daten müsse eng begrenzt werden und sich dabei an den Bedürfnissen der Strafverfolgungsbehören orientieren. Spezielle Vorkehrungen sollen zudem verhindern, dass Unbefugte Zugriff auf die Daten erhalten, so Hustinx.


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