GPL v3: Richard Stallman nennt erste Details
Auch Online-Dienste sollen Quelltexte von GPL-Software zur Verfügung stellen
Erst Anfang 2006 soll ein erster Entwurf der GNU General Public License v3 veröffentlicht und dann ein Jahr diskutiert werden. Im Interview mit Federico Biancuzzi von O'Reilly OnLamp.com nannte GNU-Gründer Richard Stallman nun aber erste Details zur neuen Ausgabe der am weitesten verbreiteten Open-Source-Lizenz.
Der neuen Version der GPL kommt große Bedeutung zu, nicht nur weil die GPL die Open-Source-Lizenz mit der größten Verbreitung ist, sondern auch weil viele Projekte unter der "GPL 2.x oder neuer" lizenziert sind, so dass für sie bei Erscheinen automatisch die GPL v3 gilt. Projekte, die dezidiert eine bestimmte Version der GPL einsetzen - beispielsweise Linux -, könnten zur neuen GPL-Version inkompatibel werden.
Die GPL verlangt, dass, wer Software unter der GPL verteilt, auch den Quelltext zur Verfügung stellen muss. Anbieter, die Online-Dienste auf Basis von GPL-Software anbieten, sind davon bisher nicht betroffen, schließlich wird die Software dabei nicht verteilt. Mit der GPL v3 soll aber dieses Thema aufgegriffen werden. Laut Stallman werden Entwickler mit der GPL v3 voraussichtlich die Möglichkeit erhalten, ihrer Software eine Funktion mitzugeben, die den Download der Quelltexte erlaubt. Über die Lizenz soll dann sichergestellt werden, dass eben diese Funktion nicht aus der Software entfernt werden darf. Damit können dann auch Anbieter, die GPL-Software als Basis für Online-Dienste verwenden, gezwungen werden, die Quelltexte ihrer Software zur Verfügung zu stellen.
Eines ist dabei aber entscheidend: Die neue Klausel wird sich nur auf Software beziehen, die eine entsprechende Funktion enthält, womit wohl ausschließlich zukünftige Software von der Änderung betroffen sein wird. Software, die schon heute eingesetzt wird, wäre nicht betroffen, wie Stallman im Interview betont.
Auch des Themas Patente soll sich die GPL v3 annehmen und einfache Nutzungsmöglichkeiten für Patente einräumen. Wer eine Software unter einer freien Lizenz anbietet, räume jedem implizit das Recht ein, diese Software auch unter den Bedingungen der Lizenz zu nutzen, so Stallman. Dies werde möglicherweise in der GPL v3 aber nun explizit geregelt. Wer Code unter der GPL zur Verfügung stellt, soll niemanden wegen Patentverletzungen verklagen können, nur weil der GPL-Code unter Einhaltung der Lizenz eingesetzt wird. Stallman sieht darin aber keinen großen Unterschied zur GPL v2; was in der GPL v2 implizit geregelt wird, werde die GPL v3 explizit fassen.
Die GPL v3 wird möglicherweise auch Regelungen zu Trusted Computing (TC) bzw., wie Stallman es ausdrückt, Treacherous Computing und dessen Umsetzungen enthalten. Allerdings bezweifelt Stallman, dass entsprechende Regelungen großen Einfluss haben: Niemand müsse GPL-Software nutzen, um TC direkt zu unterstützen, so dass ein entsprechendes Verbot in der GPL niemanden aufhalten würde. Erwägt wird aber eine Regelung, die verlangt, dass die zur Signierung eines Binaries notwendigen Schlüssel mit der Software mitgeliefert werden müssen. So soll sichergestellt werden, dass die Binaries alle Möglichkeiten der eingesetzten Hardware nutzen können, auch wenn jemand Änderungen am Quelltext vornimmt.
Dem Thema der dualen Lizenzierung, also der Lizenzierung unter mehren Lizenzen, wie sie bei Trolltechs Qt oder MySQL eingesetzt wird, soll laut Stallman in der GPL 3 keine Rolle spielen.
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Doch, und ich habe passend geantwortet. Du scheinst nur die Fragestellt nicht gelesen zu...
[ ] Du liebst Multiple Coice Tests, hast aber das mit den mehreren Antwortmöglichkeiten...
1) Dann benutz halt eine andere Abstraktionslayer. Mensch. Es zwingt dich wirklich...
sollte dediziert heissen, oder?