Jamba-Fernseh-Spots in Großbritannien nur noch nach 21 Uhr
Die ASA hält Jamster 298 öffentliche Beschwerden über seine Werbespots vor und untersagte Jamster(öffnet im neuen Fenster) schließlich die Ausstrahlung der Fernseh-Spots vor 21 Uhr. Damit will die ASA verhindern, dass Jamsters Spots Kinder und Jugendliche erreichen. Kritik gibt es vor allem an der Praxis, Abos statt Einzelverträge zu verkaufen sowie der Tatsache, dass die Spots vor allem Kinder ansprechen.
Der Versuch von Jamba, die Veröffentlichung der ASA-Entscheidung zu verhindern und zunächst eine unabhängige Prüfung herbeizuführen, scheiterte vor Gericht(öffnet im neuen Fenster) , allerdings wurden die Kosten der ASA auferlegt.
ASA-Direktor Christopher Graham verteidigt die Entscheidung der ASA: Es hätten sich vor allem Eltern beschwert, deren Kinder Klingeltöne heruntergeladen haben, ohne die daraus folgenden finanziellen Verpflichtungen zu realisieren.
Jamster argumentiert(öffnet im neuen Fenster) unter anderem, die ASA ignoriere die Tatsache, dass der Großteil der eigenen Kunden über 16 Jahre alt sei. Zudem verweist Jamster auf die in dieser Woche geschaffene Möglichkeit für Eltern, ihren Kindern den Klingelton-Download zu sperren .



