Steht die Tauschbörse Grokster vor der Übernahme?
Finanzielle Details zu den Übernahmegesprächen nennt das Wall Street Journal in seinem Bericht(öffnet im neuen Fenster) nicht, verweist aber darauf, dass Grokster praktisch keinen Wert habe. Bei der Übernahme gehe es daher eher darum, dass Mashboxx Groksters aktuelle Besitzer an dessen künftigen Umsätzen beteiligt.
Das oberste US-Gericht, der Supreme Court, entschied im Juni 2005 , dass Anbieter von Peer-to-Peer-Software zur Verantwortung gezogen werden, wenn mit ihrer Software Urheberrechtsverletzungen begangen werden. In der Berufungsinstanz waren die klagenden Filmstudios und Plattenfirmen zunächst mit ihrer Klage gegen Grokster, Streamcast (Morpheus) und Musikcity.Com gescheitert.
Mashboxx erlaubt es seinen Nutzern, vorab kostenlos in die per Peer-to-Peer-Musik verteilte Musik hereinzuhören, für einen Download wird aber Geld verlangt, so dass die Rechteinhaber direkt vergütet werden. Dieses System könnte auch Grokster nach einer möglichen Übernahme nutzen, so dass von Grokster eigentlich nur noch der Name überleben würde.
Eines sei aber für eine Übernahme zwingend erforderlich: Die klagenden Filmstudios und Plattenfirmen müssten ihre Klage gegen Grokster fallen lassen.



