TKG-Änderungen für mehr Verbraucherschutz gescheitert

SPD macht Blockadepolitik der Union verantwortlich

Die von der rot-grünen Regierungskoalition geplanten Änderungen am Verbraucherschutzrecht im Telekommunikationsbereich sind vorerst vom Tisch. Die SPD macht die Verweigerungshaltung der CDU/CSU dafür verantwortlich.

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Man habe vor allem "Verträgen aus Versehen" einen Riegel vorschieben wollen, so Klaus Brandner, Sprecher für Telekommunikationspolitik in der SPD-Bundestagsfraktion. Gemeint sind Verträge, bei denen der Verbraucher die Folgen seines Handelns kaum abschätzen kann bzw. eher versehentlich auf den falschen Knopf am Handy drückt.

Geplant waren zwingende Preisangaben bei der Werbung für entsprechende Dienste. Diese sollen nach dem Willen der SPD klar lesbar und genau so lange dargestellt werden wie die Werbung. Besonders deutlich sollte auf Abo-Verträge hingewiesen werden müssen.

Auch wollte Rot-Grün mehr Preistransparenz durch Preisansagen bei Premiumdiensten, Call-by-Call und Auskunftsdiensten (ab zwei Euro). Zudem war ein Preishinweis bei SMS-Diensten ab einem Euro vorgesehen. Abos, die mehr als 20 Euro im Monat kosten sollen, sollten mit speziellen Warnhinweisen ausgestattet werden.

Bei Beanstandungen zur Rechnung sollte den Verbrauchern zudem zwei Monate Zeit eingeräumt werden. Weiterhin sollten automatische Rückrufbitten zu Mehrwertdiensten verboten werden.

"Das alles geht der Union zu weit. Wir haben Kompromisse angeboten. Auch wenn sich die Fachpolitik weitestgehend einig ist, Frau Merkel will keinen Kompromiss mit der Koalition vor der Wahl", kritisiert Brandner die Kanzlerkandidatin der Union scharf.

Der Gesetzentwurf ist in dieser Woche im Vermittlungsausschuss gescheitert, die Opposition hatte einzelne Punkte grundsätzlich abgelehnt, beispielsweise die Vorab-Preisangabepflicht für Call-by-Call-Anbieter oder eine doppelte Absicherung bei Bestellung einzelner Handy-Klingeltöne: "Wer nur einen Ton, der mehr als einen Euro kostet, haben will, muss zwei SMS schicken, so dass die Bestellung allein im ungünstigsten Fall mehr als ein Drittel des eigentlichen Bestellwerts ausmacht", kritisierte unter anderem die Internet-Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Martina Krogmann, im Mai 2005 nach einer Expertenanhörung zu dem Thema.

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