Kazaa will Niederlage nicht hinnehmen
Noch müsse man das Urteil gründlich analysieren, sei über dessen Inhalt aber enttäuscht, heißt es von Sharman Networks in einer ersten Stellungnahme. Man werde gegen das Urteil energisch vorgehen und sei sich sicher, in der Berufungsinstanz zu gewinnen.
Sharman Networks war zusammen mit anderen hinter Kazaa stehenden Unternehmen und Personen vom australischen Bundesgericht wegen Urheberrechtsverletzungen verurteilt worden.
Das Gericht forderte die von ihm Verurteilten dazu auf, Kazaa-Nutzer in Australien davon abzuhalten, weiterhin Urheberrechte in Bezug auf Musikaufnahmen zu verletzen, an denen die Kläger die Rechte halten. Das heißt zwar ausdrücklich nicht, dass Kazaa nicht weiter betrieben werden darf, das Gericht verhängte aber einschneidende Auflagen für Kazaa. Über eine Stichwortliste sollen Rechteinhaber Werke aus der Suchfunktion von Kazaa aussperren können.
Diese Liste soll zwingend in künftigen Softwareversionen verankert und regelmäßig auf den aktuellen Stand gebracht werden. Zudem sollen die Nutzer mit "maximalem Druck" dazu gebracht werden, auf neue Kazaa-Versionen umzusteigen, die die Filterliste enthalten.



