BSA: Mehr Schadensersatz für illegale Software
Während in einem Fall die Polizei das Unternehmen nach einer Strafanzeige der BSA wegen der Nutzung nicht lizenzierter Software durchsucht hat, wurde im zweiten Fall von den betroffenen BSA-Mitgliedern selbst vor einem Zivilgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, in der die Besichtigung der Computer des betroffenen Unternehmens durch Gerichtsvollzieher und Sachverständige angeordnet wurde.
Die Zahl der Hinweise auf Softwarepiraterie, die an die BSA herangetragen wurden, stieg bis August gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 15 Prozent an. Dies liege zum einen an der stetig verbesserten Zusammenarbeit mit der Polizei, die alleine im ersten Halbjahr 52 Prozent aller BSA-Aktionen angestoßen hat, zum anderen an der wachsenden Zahl von Hinweisen, die über die Website der BSA abgegeben werden.
Es gebe eine große Zahl von IT-Mitarbeitern, die sich der Missstände in der Lizenzpolitik ihres Unternehmens bewusst seien und denen oft unternehmensintern der Kauf fehlender Lizenzen erschwert werde, erläutert Georg Herrnleben, Regionalmanager der BSA in Zentraleuropa. Die BSA fordert daher Unternehmen zum Einsatz von Software Asset Management (SAM) auf, um sicherzustellen, dass ausreichend Lizenzen vorhanden sind.
Es sei zumeist eher Nachlässigkeit und weniger kriminelle Energie, die für die Urheberrechtsverstöße verantwortlich sei, so Herrnleben.



