A2LL: Weiter Probleme mit Software für Arbeitslosengeld II
Es sei richtig, dass die Software nach wie vor Mängel aufweise, die sich zum Teil nicht kurzfristig abstellen lassen. Dennoch betont man bei der Bundesagentur für Arbeit (BA), dass die regelmäßigen Auszahlungen des Arbeitslosengeldes II davon nicht betroffen seien: "Alle ALG-II-Bezieher bekommen auch künftig ihr Geld pünktlich" .
A2LL fehlen vor allem diverse Funktionen, die derzeit überhaupt nicht zur Verfügung stehen. So können beispielsweise Sanktionen, also die Kürzung des Arbeitslosengeldes II, nicht von dem System berechnet werden. Sie müssen per Hand eingegeben werden. Diese so genannten Umgehungslösungen führen teilweise zu einem erheblichen zeitlichen Mehraufwand bei den Mitarbeitern der Arbeitsgemeinschaften, heißt es von Seiten der BA. Wie hoch dieser Mehraufwand genau ist, lasse sich derzeit nicht ermitteln.
Ein weiterer Fehler der Software ist, dass sich der ermäßigte Beitrag der ALG-II-Bezieher für die Krankenkassen nicht eingeben lässt. Daher kommt es monatlich zu Überzahlungen an die Krankenkassen in Höhe von 25 Millionen Euro. Sobald die entsprechende Funktion nachgeliefert wird, will die BA prüfen, wie sie diese Gelder zurückfordern kann. Den damit verbundenen Mehraufwand und Schaden will die BA dem Softwarelieferanten T-Systems in Rechnung stellen.
Einfluss auf den Status der Versicherten habe dieser Fehler aber nicht, alle ALG-II-Empfänger seien krankenversichert.
Eine Alternative zu der Software von T-Systems sieht die BA nicht, obwohl diverse Anbieter, wie z.B. Lämmerzahl(öffnet im neuen Fenster) , AKDB Bayern(öffnet im neuen Fenster) oder aKDn-sozial(öffnet im neuen Fenster) Alternativen anbieten. Die Software von Lämmerzahl kommt derzeit bereits in einigen Options-Kommunen zu Einsatz. Bei der BA und T-Systems denkt man derweil darüber nach, A2LL grundlegend zu erneuern, um die bei der Einführung unter hohem Zeitdruck entstandenen Mängel ein für alle Mal auszuräumen. Eine Entscheidung darüber sei noch nicht gefallen, würde aber von der BA ausdrücklich begrüßt.



