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Sipgate führt elektronische Rechnungssignatur ein

Rechnung per E-Mail wird vom Finanzamt anerkannt. Anbieter gehen zunehmend dazu über, Rechnungen nach Möglichkeit nur noch digital zur Verfügung zu stellen, lassen sich doch so erhebliche Kosten sparen. Finanzämter akzeptieren einfache "Online-Rechnungen" nicht. Darauf reagiert nun der VoIP-Anbieter Sipgate und führt eine elektronische Rechnungssignatur ein.
/ Jens Ihlenfeld
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Damit will Sipgate sein Angebot vor allem für Geschäftskunden interessanter machen. Denn gibt der Kunde seine Umsatzsteuerberechtigung in seinem Sipgate-Konto an, werden künftige Telefonrechnungen von Sipgate mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und per E-Mail nach Rechnungsabschluss zugestellt.

So können Kunden ihre Telefonrechnung selbst ausdrucken und in dieser Form beim zuständigen Finanzamt einreichen. Dabei setzt Sipgate auf das Produkt "digiSeal" der secrypt GmbH.

Seit dem 1. Januar 2002 werden laut Paragraf 14 Abs. 3 UStG (Umsatzsteuergesetz) elektronisch erstellte Rechnungen – sofern Sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden – für den Vorsteuerabzug von den Finanzämtern anerkannt. Die elektronische Signatur soll es den Finanzbehörden ermöglichen, die Korrektheit der Rechnung nachzuprüfen und Manipulationen auszuschließen.


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