Telegate erstreitet Millionenrückzahlung gegen die Telekom
Einem weitergehenden Anspruch auf Zinszahlung seit 1996 wurde allerdings nicht stattgegeben. Zudem sind die Urteile noch nicht rechtskräftig.
Der Auskunftsdienstleister hatte den Ex-Monopolisten im Dezember 2004 auf Rückzahlung von überhöht in Rechnung gestellten Kosten für Teilnehmerdaten aus den Jahren 1996 bis 2004 verklagt. Der Europäische Gerichtshof hatte zuvor in einem Urteil vom November 2004 die "Kosten der Zurverfügungstellung von Teilnehmerdaten" (so genannte "Datenkosten") für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich interpretiert. Demnach waren die in Deutschland von der Deutschen Telekom angesetzten Gebühren im europäischen Vergleich jahrelang deutlich überhöht.
Erst vor rund zwei Wochen hatte die Bundesnetzagentur die Datenkosten für Deutschland reguliert. In Zukunft darf der Ex-Monopolist allen Auskunftsanbietern im Markt zusammen nur noch 770.000 Euro anstelle von 49 Millionen Euro für die Bereitstellung der Teilnehmerdaten in Rechnung stellen.
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