Heise vs. Musikindustrie: Link bleibt vorerst verboten

Oberlandesgericht München bestätigt einstweilige Verfügung

Im Streit um die Linksetzung auf den Hersteller der DVD-Kopiersoftware Slysoft zwischen dem Heise Zeitschriften Verlag und dem Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft bestätigte das Oberlandesgericht München jetzt die Entscheidung des Landgerichts München, das es Heise untersagte, einen Link auf den Hersteller des "Kopierschutzknackers" zu setzen.

Artikel veröffentlicht am ,

Im Kern geht es dabei um die Frage, ob es für ein Presseorgan zulässig ist, über Software zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen zu berichten. Die Musikindustrie war mit einem solchen Antrag in der ersten Instanz vor dem Landgericht München gescheitert.

Dem Urteil zufolge handelt es sich bei der Tickermeldung von heise online weder um Werbung im Hinblick auf den Verkauf verbotener "Kopierschutzknacker" noch um eine Anleitung zur Umgehung technisch wirksamer Maßnahmen. Vielmehr sei diese Art der Berichterstattung durch die Pressefreiheit gerechtfertigt und liege auch im öffentlichen Interesse.

Verboten wurde dem Heise Zeitschriften Verlag dagegen in erster Instanz das Setzen eines Links auf die Unternehmens-Webseite des Softwareherstellers. Nach Ansicht des Landgerichts sei der Verweis nicht durch die Pressefreiheit geschützt.

Sowohl der Heise Zeitschriften Verlag als auch die Musikindustrie gingen gegen das Urteil des Landgerichts München I in Berufung, über die jetzt das Oberlandesgericht München entschied. Heise drängte darauf, das Link-Verbot aufzuheben, die Plattenfirmen wollten den ganzen Artikel aus dem Netz verbannen.

Das Oberlandesgericht München bestätigte nun eine entsprechende einstweilige Verfügung des Landgerichtes München aus dem März 2005. Die Entscheidung bezüglich der einstweiligen Verfügung ist sofort rechtskräftig. Demnach dürfen Heise und auch andere Medien weiter über entsprechende Software berichten, die Verlinkung untersagte aber auch die Berufungsinstanz.

Der Link gehe zu weit und sei nicht mehr von der Pressefreiheit gedeckt. Er überschreite die Grenze des Erlaubten und sei die "Verlinkung eines Portals, wo Unrecht geschieht". Dies wiederum sei eine "Verwilderung der Pressesitten, der entgegengewirkt werden muss", so das Gericht.

Bei den deutschen Phonoverbänden löste die Entscheidung offenbar große Freude aus: "Ein Link auf Software zur Umgehung von Kopierschutzsystemen ist nicht zulässig. Hiermit wird die Position der Rechteinhaber bestärkt. Die Entscheidung ist auch über den Einzelfall hinaus von grundsätzlicher Bedeutung: Hiermit ist geklärt, dass illegale Angebote zukünftig durch Verlinkung nicht zugänglich gemacht werden dürfen", deutet Gerd Gebhardt, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände, die Entscheidung des Oberlandesgerichts München. Allerdings wurde dabei nur über die entsprechende einstweilige Verfügung des Landgerichtes München entschieden, nicht in der Sache an sich.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Wayne Static 30. Jul 2005

Ein Türke, ein Ami und ein Anwalt steigen in ein Flugzeug, sagt der eine...

Melanchtor 29. Jul 2005

Du meinst, so wie gegen die Sperrverfügungen in NRW? Oder gegen die freiwillige Zensur...

Tyler Durden 29. Jul 2005

wenn er denn könnte und dürfte TD

Also Bitte 29. Jul 2005

Doch, das wäre es. Es gibt zum Glück so etwas wie eine Pressefreiheit.



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
VW ID.Buzz XL
Längerer Elektrobus mit mehr PS und Reichweite

Der ID.Buzz von VW kommt in einer XL-Version auf den Markt. Viele Neuerungen werden vom ID.7 übernommen.

VW ID.Buzz XL: Längerer Elektrobus mit mehr PS und Reichweite
Artikel
  1. Chipfabrik Magdeburg: Regierung streitet über Milliardenförderung für Intel
    Chipfabrik Magdeburg
    Regierung streitet über Milliardenförderung für Intel

    Angeblich verlangt Intel inzwischen eine staatliche Förderung von 10 Milliarden Euro. Doch Finanzminister Lindner soll noch blockieren.

  2. Microsoft Azure Cognitive Services: Kognitive Dienste in der Cloud ohne KI-Kenntnisse nutzen
    Microsoft Azure Cognitive Services
    Kognitive Dienste in der Cloud ohne KI-Kenntnisse nutzen

    Für maschinelles Sehen, Hören, Sprechen und Verstehen gibt es viele Einsatzmöglichkeiten. Wir erklären die Dienste von Microsoft und schauen dabei auch auf die Datensicherheit.
    Ein Deep Dive von Michael Bröde

  3. Arturia Microfreak 5.0: Mehr Synthesizer fürs Geld geht kaum
    Arturia Microfreak 5.0
    Mehr Synthesizer fürs Geld geht kaum

    Eines der besten Hardware-Musikinstrumente wird dank Firmware-Update noch besser. Das sind die größten Neuerungen beim Arturia Microfreak.
    Ein Hands-on von Daniel Ziegener

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Corsair Vengeance LPX DDR4-3600 16 GB 39,90€ und RGB PRO 49,90€ • Roccat Magma 33€ • MindStar: be quiet! Pure Base 500 FX 99,90€, ADATA LEGEND 710 2 TB 79€ • Alan Wake Remastered PS4 12,99€ • KFA2 RTX 3060 Ti 329,99€ • Kingston Fury SSD 2 TB (PS5) 129,91€ • Sony Deals Week [Werbung]
    •  /