1.300 Verfahren gegen Tauschbörsen-Nutzer eingeleitet
So konnte in Deutschland schon für 2004 eine deutliche Abnahme von Downloads aus illegalen Angeboten festgestellt werden. Wurden in 2003 angeblich noch über 600 Millionen Musiktitel aus damals vor allem illegalen Quellen heruntergeladen, soll die Zahl 2004 auf 382 Millionen Downloads von illegalen Angeboten gesunken sein. Zugleich habe sich die Zahl legaler Online-Angebote erhöht, gaben die Phonoverbände an. Dieser Trend setzt sich auch 2005 fort, erwartet die Musikindustrie.
Seit Beginn des Vorgehens gegen illegale Anbieter von Musikaufnahmen in Tauschbörsen sind in Deutschland rund 1.300 Strafverfahren eingeleitet worden. Und auch in Zukunft soll das rechtliche Vorgehen gegen illegale Musikanbieter im Internet ein wichtiger Teil der kontinuierlichen Pirateriebekämpfung der Phonoverbände in Zusammenarbeit mit der proMedia und der Kanzlei Rasch in Hamburg sein.
An die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren schließt sich die Geltendmachung von Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüchen an. Im Durchschnitt hat jeder Rechtsverletzer bislang rund 4.000,- Euro leisten müssen, wobei die Zahlung im Einzelfall bis zu 15.000,- Euro betragen hat, teilen die Phonoverbände mit.
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