Urteil: Künstlersozialkasse muss auch Webdesigner aufnehmen
Da die Internetauftritte der Auftraggeber in der Regel der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit dienen und eigenschöpferisch-gestalterische Tätigkeiten in diesem Bereich grundsätzlich als künstlerisch im Sinne des § 2 KSVG gelten, komme es - wie z.B. bei Werbefotografen - auf das Ausmaß der gestalterischen Freiheit im Einzelfall nicht an. Ebenso sei unerheblich, dass die Klägerin keine künstlerische Ausbildung, etwa als Grafikerin, absolviert habe.
Damit ist nach Ansicht der Kanzlei Beukenberg Rechtsanwälte, die in dem entsprechenden Fall tätig war, der Zugang zum günstigen Versicherungsschutz frei für alle Webdesigner. Bereits heute stünden rund 1.000 Webdesigner auf der Warteliste der KSK, um deren günstigen Versicherungsschutz zu genießen. Die versicherten Künstler und Publizisten zahlen ihre Beiträge nach der Hälfte der jeweils gültigen Sätze.
Motiv des Gesetzgebers für die günstige Krankenkasse ist es, Künstler bei ihrer "brotlosen Kunst" zu fördern. Dies wird teils durch Steuergelder getragen, teils durch Abgaben von Unternehmen, die freie Künstler oder Autoren beschäftigen, unabhängig davon, ob diese in der KSK versichert sind oder nicht.
Mit dem Urteil könnte die Nachfrage der Webdesigner steigen, die die Krankenkasse nur als finanzielles Schlupfloch nutzen wollen, denn die Frage, ob eine Aufnahme in die KSK gerechtfertigt ist oder nicht, sei vermutlich von Fall zu Fall unterschiedlich, so Rechtsanwalt Uwe Lehr von Beukenberg Rechtsanwälte: "Die Entscheidung ist folgerichtig. Sie wird allerdings dazu führen, dass unabhängig von der Qualität der Leistung des einzelnen jeder erwerbsmäßig tätige Webdesigner in die Künstlersozialkasse aufgenommen werden kann. Nun ist die Politik am Zug zu entscheiden, ob die Einrichtung der Künstlersozialkasse in der bisherigen Form beibehalten werden kann und soll."
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->Ich sage es ehrlich, ich bin selbständige Screendesignerin und muss ganz schön Gas...
"Nach Ansicht der Richter ist das Berufsbild des Webdesigners -- in Abgrenzung zum...
seit ueber 20 jahren programmierer, und stolz darauf unterscheiden zu koennen zwischen...
Richtig.
können sicher auch bald.