Midray weist Verletzung von Andawari-Patent zurück
Andawari wollte mit dem Patent vor allem gegen zweifelhafte Webanbieter vorgehen, die Payray benutzen. Beispielsweise stehen die Inhalte von vornamen.de nur im Rahmen eines Abonnements bereit, bei dem alle drei Tage 9,99 Euro anfallen. Dazu verschickte Andawari an den Betreiber von vornamen.de, aber auch Midray eine Abmahnung.
Nach Ansicht von Andawari verstößt Midray mit seinem Zahlungssystem Payray gegen deren Patent DE10218729(öffnet im neuen Fenster) . Midray weist dies nach eingehender Prüfung durch die eigenen Patentanwälte zurück. Payray verletzte das entsprechende Patent nicht, da es andere Verfahrensschritte aufweise als das von Andawari patentierte Verfahren.
So werde bei Payray ein SMS-Code systemseitig vom Betreiber des Verfahrens an den Endkunden übermittelt, um diesem das Bezahlen einer Ware oder eines Dienstes zu ermöglichen; die Ware oder der Dienst wird daraufhin über die Mobilfunkrechnung abgerechnet. Diese für das Verfahren entscheidenden Schritte seien im Patent DE10218729(öffnet im neuen Fenster) nicht enthalten, so Midray.
Der Kerngedanke des von Andawari patentierten Verfahrens bestehe vielmehr darin, dass eine Person sich mit persönlichen Daten anmeldet, sich einen frei wählbaren Code ausdenkt und diesen über zwei getrennte Kanäle (Internet und Mobiltelefon) verifiziert. Im Payray-Bezahlprozess gebe es hingegen weder eine Anmeldung mit persönlichen Daten noch einen vom Endkunden frei wählbaren Code.
Sollte die Andawari GmbH weiter behaupten, dass Midray mit Payray eine Patentverletzung begehe, will Midray gerichtliche Schritte gegen Andawari einleiten.



