Datenschützer warnt vor strengeren Sicherheitsgesetzen
Zusätzliche Sicherheits- bzw. Überwachungsmaßnahmen müssten nicht beschlossen werden, da Sicherheitslücken angesichts der bestehenden Gesetze nicht erkennbar seien, zumal der Bundesrat eine Erweiterung der DNA-Analyse sowie die Einführung biometriegestützter Reisepässe passieren ließ. Aus Sicht der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern bestehen gegen diese Vorhaben unverändert gewichtige rechtliche und technische Bedenken.
Absolute Sicherheit gegen unberechenbare terroristische Anschläge sei nicht nur nach Überzeugung des Datenschützers nicht erreichbar – es komme darauf an, die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten umzusetzen und Schutzvorkehrungen zu treffen. Die Grundrechte unbeteiligter, unbescholtener Bürger und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit seien zu wahren.
"Auch die erwogene Totalüberwachung mit Überwachungskameras, Speicherung von umfänglichen Kommunikationsverbindungsdaten und Antiterrordateien ersetzt nicht die Notwendigkeit, sich stärker mit den Ursachen des Terrorismus zu beschäftigen" , so von Bose.