ver.di fordert klare Regeln für Netznutzung am Arbeitsplatz

Rundüberwachung der Arbeitnehmer verboten

Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts sieht in der Privatnutzung des Internets in der Firma eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers, auch wenn die Nutzung nicht ausdrücklich verboten war. Das arbeitgeberfreundliche Urteil bewog die Gewerkschaft ver.di, nun klare Regeln für die Nutzung des Internets am Arbeitsplatz festzulegen.

Artikel veröffentlicht am ,

"Das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichts dokumentiert die Notwendigkeit klarer Regeln für die Internetnutzung am Arbeitsplatz", sagte Lothar Schröder vom Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

Immer wieder würden Beschäftigte abgemahnt oder gekündigt, ohne dass im Unternehmen zuvor kommuniziert wurde, dass dies vom Arbeitgeber als Fehlverhalten betrachtet werde. Darüber hinaus wüssten die Beschäftigten vielfach gar nicht, dass sie rund um die Uhr kontrolliert werden, so die Gewerkschaft.

"Denn immer mehr Beschäftigte werden von ihrem Arbeitgeber bespitzelt. Dabei werden zum Teil auch Gesetze übertreten. Denn eine Rundumüberwachung der Beschäftigten ist rechtlich nicht statthaft", machte Schröder deutlich.

Es müssten klare und eindeutige Regelungen darüber getroffen werden, was erlaubt sei und was nicht. Ver.di bestreite die Notwendigkeit von Kontrollmöglichkeiten auf gesetzlich geregelter Basis bei konkretem Missbrauchsverdacht nicht. Aber über entsprechende Kontrollmaßnahmen müsse Klarheit herrschen. Beschäftigte, Betriebs- und Personalräte müssten bei ihrer Einführung beteiligt und informiert werden. Entsprechend klar definierte Rechte sollten im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten auch private Internetnutzung ermöglichen. Durch eine so genannte Netiquette könne dem Aufrufen von pornografischen, rassistischen oder gewaltverherrlichenden Seiten ein Riegel vorgeschoben werden.

Die ver.di-Kampagne für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz "Onlinerechte für Beschäftigte" nehme sich dieser Fragen an. Unter anderem berate ein ver.di- Expertenteam Betriebsräte.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Whistleblower
USA sollen intaktes außerirdisches Fluggerät besitzen

Klingt schräg, aber der Whistleblower ist ungewöhnlich glaubwürdig: Die USA sollen mehrere außerirdische Fluggeräte haben.

Whistleblower: USA sollen intaktes außerirdisches Fluggerät besitzen
Artikel
  1. Landkreis Lüneburg: Telekom pausiert Sendemastbau nach Protesten zeitweise
    Landkreis Lüneburg
    Telekom pausiert Sendemastbau nach Protesten zeitweise

    Deutsch Evern will nicht mit einer Antenne von Deutsche Funkturm versorgt werden. Die Telekom hat das Anliegen der Anwohner geprüft und baut nun weiter.

  2. Game Porting Toolkit: Wie Apple Windows-Spiele auf MacOS bringen will
    Game Porting Toolkit
    Wie Apple Windows-Spiele auf MacOS bringen will

    Wenige Stunden nach Bereitstellung der Werkzeuge laufen Diablo 4 und Cyberpunk auf MacOS. Apple zeigt, dass Ports schneller gehen könnten, als viele erwarten.
    Von Sebastian Grüner

  3. Freelancer in der IT: Schön, lukrativ, aber alles andere als easy
    Freelancer in der IT
    Schön, lukrativ, aber alles andere als easy

    Viele junge Entwickler wollen lieber Freelancer sein als angestellt. Doch das hat mehr Haken, als man denkt. Wir haben Tipps für den Einstieg.
    Ein Ratgebertext von Rene Koch

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Samsung SSD 8TB 368,99€ • MindStar: Gigabyte RTX 4090 1.599€, Crucial 4TB 169€ • Acer Curved 31,5" WQHD 165Hz 259€ • PS5-Spiele & Zubehör bis -75% • Samsung 990 Pro 1TB (PS5) 94€ • Chromebooks bis 32% günstiger • Bis 50% auf Gaming-Produkte bei NBB • PS5 mit Spiel 549€ [Werbung]
    •  /