ver.di fordert klare Regeln für Netznutzung am Arbeitsplatz
Rundüberwachung der Arbeitnehmer verboten
Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts sieht in der Privatnutzung des Internets in der Firma eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers, auch wenn die Nutzung nicht ausdrücklich verboten war. Das arbeitgeberfreundliche Urteil bewog die Gewerkschaft ver.di, nun klare Regeln für die Nutzung des Internets am Arbeitsplatz festzulegen.
"Das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichts dokumentiert die Notwendigkeit klarer Regeln für die Internetnutzung am Arbeitsplatz", sagte Lothar Schröder vom Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).
Immer wieder würden Beschäftigte abgemahnt oder gekündigt, ohne dass im Unternehmen zuvor kommuniziert wurde, dass dies vom Arbeitgeber als Fehlverhalten betrachtet werde. Darüber hinaus wüssten die Beschäftigten vielfach gar nicht, dass sie rund um die Uhr kontrolliert werden, so die Gewerkschaft.
"Denn immer mehr Beschäftigte werden von ihrem Arbeitgeber bespitzelt. Dabei werden zum Teil auch Gesetze übertreten. Denn eine Rundumüberwachung der Beschäftigten ist rechtlich nicht statthaft", machte Schröder deutlich.
Es müssten klare und eindeutige Regelungen darüber getroffen werden, was erlaubt sei und was nicht. Ver.di bestreite die Notwendigkeit von Kontrollmöglichkeiten auf gesetzlich geregelter Basis bei konkretem Missbrauchsverdacht nicht. Aber über entsprechende Kontrollmaßnahmen müsse Klarheit herrschen. Beschäftigte, Betriebs- und Personalräte müssten bei ihrer Einführung beteiligt und informiert werden. Entsprechend klar definierte Rechte sollten im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten auch private Internetnutzung ermöglichen. Durch eine so genannte Netiquette könne dem Aufrufen von pornografischen, rassistischen oder gewaltverherrlichenden Seiten ein Riegel vorgeschoben werden.
Die ver.di-Kampagne für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz "Onlinerechte für Beschäftigte" nehme sich dieser Fragen an. Unter anderem berate ein ver.di- Expertenteam Betriebsräte.
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