Werden Multifunktionsgeräte bald deutlich teurer?
Druckerhersteller unterliegen erneut im Streit um Urheberrechtsabgaben
Im Streit um Urheberrechtsabgaben auf ihre Geräte mussten die Druckerhersteller Brother, Canon, Epson, HP, Kyocera Mita, Lexmark und Xerox eine weitere Schlappe einstecken. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied jetzt in einer von der VG Wort angestrengten Klage über Urheberrechtsabgaben für Multifunktionsgeräte.
HP wurde stellvertretend für alle anderen Hersteller von der Verwertungsgesellschaft Wort auf Zahlung verklagt. Gefordert werden rückwirkend zum 1. April 2001 Abgaben auf Schwarz-Weiß-Geräte je nach Leistungsfähigkeit zwischen 38,35 Euro und 306,78 Euro, für Farbgeräte fällt der doppelte Betrag an.
Die Druckerhersteller halten diese Abgaben für zu hoch. Da Farb-Multifunktionsgeräte im Handel bereits für weniger als 100,- Euro angeboten werden, würden sich nach ihrer Ansicht durch die geforderte Abgabe von 76,70 Euro plus Mehrwertsteuer die Verkaufspreise entsprechender Geräte nahezu verdoppeln.
So zeigt sich HP-Geschäftsführerin Regine Stachelhaus denn auch über das Urteil enttäuscht: " Wir müssen uns fragen, ob in Deutschland noch Multifunktionsgeräte verkauft werden können. Mit dieser Entscheidung würden unsere Verbraucher, Händler und Hersteller extrem benachteiligt."
Die Hersteller halten die Abgaben ab 10,23 Euro auf Scanner und Telefaxe für angemessen: "Wir sind bereit, angemessene Abgaben für Multifunktionsgeräte zu zahlen. Dieses Urteil zeigt jedoch, wie eine veraltete Gesetzeslage und eine unzeitgemäße Interpretation einen ganzen Wirtschaftszweig ruinieren können. Wir werden in jedem Fall in die Revision gehen", so Stachelhaus weiter.
Der Rechtsstreit könnte in eine weitere Runde gehen, denn wie die Druckerhersteller ausdrücklich betonen, hat das OLG Stuttgart die Revision beim Bundesgerichtshof bereits zugelassen.
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ich schließe mich a den vorigen Posts an. (Meinung gestärkt)
der Autor des vorangegangenen Kommentars und alle, die beim lesen des selben sich nicht...
Mich würde schon interessieren wie diese "Rechtsgrundlage" überhaupt zustande gekommen...
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