Geldstrafe für Online-Demonstration gegen die Lufthansa
Amtsgericht sah Tatbestand der Nötigung erfüllt
Die Online-Demonstration gegen die Lufthansa endete am Freitag, den 1. Juli 2005, mit einer Geldstrafe für die Initiatoren. Diese hatten als Protest gegen die Abschiebeflüge der Lufthansa dazu aufgerufen, "online" zu demonstrieren und so die Webseite der Lufthansa lahm zu legen.
Am 20. Juni 2001 hatten mehr als 13.000 virtuelle Demonstranten an der "Online Demonstration" teilgenommen. Durch den massenhaften und zeitgleichen Mausklick sollten die Server der Lufthansa symbolisch blockiert und in der Öffentlichkeit die menschenverachtende Abschiebepraxis angegriffen werden.
In seinem Urteil folgte das Amtsgericht in weiten Teilen der Argumentation der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten wegen "Nötigung" zu einer Geldstrafe von 900,- Euro. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Die Verteidigung und der Angeklagte kündigten Revision an. Man wolle eine rechtliche Entscheidung über die Demonstrationsfreiheit im Internet vor den höchsten deutschen und europäischen Gerichten anstreben.
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Und wozu sind Müslifresser da? Richtig: zum Abschieben....